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Innenminister Wolfgang Sobotka will das Versammlungsrecht ändern.

Foto: reuters/Foeger

Wien – Der Verfassungsexperte Theo Öhlinger hält eine eigene Bestimmung, um Wahlkampfauftritte ausländischer Politiker in Österreich zu verbieten, weiter für keine gute Idee. Einerseits sei es verfassungsrechtlich problematisch, andererseits sei ein solcher Paragraf gar nicht nötig, weil ein Auftritt eines türkischen Politikers schon nach geltender Rechtslage untersagt werden könne.

Mittlerweile seien die Spannung im Konflikt mit der Türkei nämlich so groß, dass mit Ausschreitungen zu rechnen sei, sagte Öhlinger. Daher könne ein Wahlkampfauftritt verboten werden. Öhlinger hatte noch vor gut einer Woche gesagt, mögliche Tumulte reichten für einer Untersagung nicht aus. Es brauche gute Argumente, also die Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit. Vergangenes Wochenende war es zwischen der Türkei und den Niederlanden zu Eskalationen gekommen.

Verhandlungstermin

In Österreich ist für Freitag zum Thema Versammlungsrecht ein Termin zwischen Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP), Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) und Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) angesetzt. Sowohl ÖVP als auch SPÖ sind für ein Auftrittsverbot ausländischer Politiker, Sobotka will außerdem grundsätzlich eine 72-Stunden-Frist für die Anmeldung einer Demo und Schutzzonen. Drozda hingegen pochte zuletzt darauf, dass lediglich ein Paragraf im Versammlungsrecht geändert werden müsste. Auch schlug er die Abhaltung eine Enquete vor.

SOS Mitmensch warnte am Donnerstag in einer Aussendung vor einem Abbau demokratischer Rechte. Innenminister Sobotka versuche, die aufgeheizte Diskussion rund um Auftritte türkischer Politiker für einen massiven Angriff auf die Versammlungsfreiheit zu missbrauchen, so der Vorwurf der NGO, den Sobotka zurückweist. Alexander Pollack von SOS Mitmensch befürchtet außerdem, dass die Verlängerung der Anmeldefrist von 24 auf 72 Stunden zu mehr unangemeldeten Demos führen würde. (APA, 16.3.2017)