Es gibt Möglichkeiten der Prävention, insbesondere bei Personen, die schon länger auffällig waren.

Foto: APA

Roland Wölfle ist Facharzt für Psychiatrie und Neurologie sowie Psychotherapeut.

Foto: privat

Die Meldungen häufen sich. Marcel H. aus Herne, der offensichtlich einen neunjährigen Jungen und einen 20-jährigen Mann bestialisch umgebracht hat, von welchem die Schwester behauptet, er sei ein "absoluter Psycho" (TZ) und der schon mehrere Selbstmordversuche hinter sich hat, ist einer davon.

Ein anderer ist Alen R., der in psychotischem Zustand im Rahmen einer Amokfahrt in Graz drei Menschen totgefahren hat. Wir haben viel über die Taten und die Folgen erfahren, aber wir wissen wenig über die Zeit davor und sollten uns verstärkt fragen: Lässt sich so etwas verhindern? Sollen wir resignativ einfach davon ausgehen, dass es nur eine Frage von Tagen oder Wochen sein wird, bis die nächste Horrortat erfolgt und einfach hoffen, dass es nicht uns trifft?

Oder sollen wir hinterfragen, ob in unserem Land wirklich genug gemacht wird, um wenigstens ein paar dieser Katastrophen zu verhindern? Ich nehme vorweg: Es gibt Möglichkeiten der Prävention, insbesondere bei Personen, die schon länger auffällig waren, wie etwa Alen R., der schon länger psychisch beeinträchtigt und durch Gewalttätigkeit öffentlich bekannt war. Laut Medien soll er von der Polizei eine Visitenkarte einer Männerberatungsstelle bekommen haben. Eine Visitenkarte, sonst nichts.

Psychische Erkrankung begreifen

Ich frage mich, wie viel an Naivität und Unverständnis müssen zusammenkommen, wenn es die Überzeugung gibt, jemand mit einer paranoiden Psychose würde sich krankheitseinsichtig bei einer Männerberatungsstelle melden. Das setzt auch voraus, dass jemand in der Lage ist, diesen Ratschlag zu verstehen und adäquat zu verarbeiten. Psychotische Patienten können das in der Regel nicht. Der Einwand, Polizisten sind nicht in der Lage, psychiatrische Diagnosen zu stellen, ist korrekt. Also wäre es notwendig, Personen mit Fachkompetenz zu involvieren.

Als psychiatrischer Facharzt und Gutachter habe ich die Meldungen über das tragische Ereignis der todbringenden Fahrt des Alen R. bis zum Urteil mitverfolgt. Wie sämtliche psychiatrischen Fachkolleginnen bin auch ich der Meinung, dass Alen R. psychotisch war, als er die Tat begangen hat, schließlich hat er zuvor offensichtlich halluziniert und die Realität verkannt. Abgesehen davon, dass er im Urteil für den Tatzeitpunkt als zurechnungsfähig angesehen wurde, bezweifelt sonst niemand vom Fach, dass er an einer schizophrenen Psychose erkrankt ist.

Bemerkungen von Unkundigen wie "Jemand, der in Panik ist, bleibt nicht bei einer Ampel stehen" oder "er hat emotional unbeteiligt reagiert", wie es auch Marcel H. vorgeworfen wird (laut TZ "auffallende Gefühlskälte"), bestätigen nur die Diagnose einer schweren Störung, für welche irrationales und unlogisches Verhalten sowie Gemütsstörungen und abnorme Gefühlslagen charakteristisch sind.

Streit unter Fachkräften

Solche Bemerkungen als Argumente gegen eine akute psychiatrische Störung ins Treffen zu führen, verweisen darauf, dass diese Personen von Schizophrenie oder krankhaften Persönlichkeitsstörungen keine Ahnung haben. Eine Schizophreniediagnose ohne lange unmittelbare Kontakte mit Betroffenen ist kaum möglich. Psychiatrische Fachärzte sind sich in ihrem Urteil einig.

Andere Meinungen kamen im Fall Alen R. von einem Neurologen und einer Psychologin. Berufsfremde Personen und Laien können und dürfen keine psychiatrischen Diagnosen stellen. Und wenn dann auch noch der Staatsanwalt die Geschworenen ermuntert, aus dem Bauch heraus zu entscheiden, ist wohl alles gesagt.

Was in der Debatte fehlte war die Frage der Vorbeugung, der Analyse der Ursachen und der Überlegungen in die Richtung, ob diese und ähnliche furchtbare Taten wie auch die Bluttat am Brunnenmarkt denn hätten verhindert werden können. Aus meiner sozialpsychiatrischen Erfahrungen im benachbarten Fürstentum Liechtenstein, konnte ich ein System kennen lernen, in dem Beispielhaftes im Umgang mit psychisch Kranken möglich ist, wenn es dazu denn auch den politischen Willen gibt.

Rechtzeitig intervenieren

Früherkennung, kurzfristige Abklärung und das rechtzeitige Aufgleisen von Hilfen haben dort einen hohen Stellenwert – viel mehr als in Österreich. Das Schlimmste kann verhindert werden. Im Fall Alen R. ist es verabsäumt worden, früh und entschlossen zu intervenieren und die gesundheitliche und soziale Situation dieser Familie zu abzuklären.

Wie bei der "Bluttat am Brunnenmarkt" hatte es auch bei Alen R. explizite Hinweise auf ein hohes Gewaltrisiko gegeben, in diesem Fall zwei polizeiliche Wegweisungen auf Grund von häuslicher Gewalt. Wegweisungen sind eine häufige Realität. Spätestens an diesem Punkt müsste Hilfe einsetzen, und zwar auf eine systematische und professionelle Art – und nicht zufällig und beliebig. Die fatale Eskalation wäre zu verhindern gewesen.

Im Fall des obdachlosen Mannes vom Brunnenmarkt war eine paranoide Schizophrenie bekannt und polizeilich erfasst. Aber es wurde nichts unternommen. So gab es laut Medien keine Kommunikation zwischen den Polizeidienststellen untereinander oder mit der Gesundheitsbehörde, insbesondere erfolgte nie eine vernünftige, professionelle Intervention.

Expertise nutzen

Im Fall des Alen R. wurde darauf verwiesen, dass ihn die Polizeiärztin unmittelbar nach dem Ereignis als psychotisch beschrieben hätte, aber sie sei halt nicht vom Fach. Aber Amts- oder Polizeiärzte sind nur in den seltensten Fällen psychiatrisch vom Fach. Psychiatrische Diagnosen sollen von Psychiatern gestellt werden, so wie es als selbstverständlich gilt, dass es am besten ist, wenn bei Augenleiden Augenärzte die Diagnosen stellen oder Urologen bei Nierenerkrankungen. Ohne professionelle Diagnostik kann keine fachgerechte Einschätzung und eine entsprechende Hilfe erfolgen.

In Liechtenstein ist es eine Selbstverständlichkeit, psychiatrische Fachärzte im öffentlichen Gesundheitswesen zu beschäftigen, es steht im Gesetz, wie viel Fachkompetenz auf Behördenebene verankert werden soll. Wie vorzugehen ist: Im Fall Alen R. hätte die Polizei lange vor der Bluttat bei einem Vorfall häuslicher Gewalt einen psychiatrisch psychologischen Dienst verständigen sollen. Es hätten Gespräche begonnen, die Ehepartner wären getrennt gefragt worden. Man hätte Unterstützung holen können.

Es gehört zu den expliziten Aufgaben des sozialpsychiatrischen Dienstes, Hilfsangebote nicht nur zu organisieren, sondern auch selbst zu Verfügung zu stehen, bis eine externe Anbindung erfolgt. Auch in Liechtenstein dauert es oft Wochen, bis im Niedergelassenenbereich ein freier Therapieplatz gefunden werden kann.

Niemanden alleine lassen

Nach stationären psychiatrischen Aufenthalten steht kein Patient fachärztlich und therapeutisch unbetreut auf der Straße. In Österreich habe ich oft genug erfahren, dass es drei Monate und länger dauern kann, bis ein Patient einen Platz bei einem niedergelassenen Facharzt bekommt, viele setzen in dieser Zeit die Medikamente ab, werden vor dem Termin wieder rückfällig und müssen erneut stationär behandelt werden. Die Drehtürpsychiatrie ist strukturell vorgegeben. Und Hausärzte sind mit komplexen psychischen Erkrankungen meist überfordert.

Im Psychiatrisch Psychologischen Dienst haben wir die Möglichkeit, ein Fallmanagement zu installieren. Wir können Klärungen und Lösungen veranlassen und manche Fälle schon nach kurzer Zeit wieder abschließen. Manchmal entstehen aber auch Betreuungsverhältnisse über Monate und Jahre. In unserer Behörde, die sich vor allem als helfende und unterstützende Einrichtung versteht, sind wir kurzfristig erreichbar und es gibt einen niedrigschwelligen, kostenlosen und unbürokratischen Zugang.

Garantie dafür, dass Gewalttaten wie die von Marcel H. oder Alen R. verhindert werden können, gibt es nicht. Aber Gerichte können auf Expertise hin auch einen "fürsorglichen Freiheitsentzug" veranlassen und eine stationäre Einweisungen erzwingen.

Bei Anzeichen und Vorwarnungen weitgehend passiv zu bleiben und nichts zu tun, ist jedoch fahrlässig. Bei heranziehenden Stürmen weiß in der Behörde und in der Politik jeder, was zu tun ist, für die inneren Stürme psychisch kranker Menschen gilt dies offensichtlich nicht. (Roland Wölfle, 17.3.2017)