Wien – "Obwohl das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 bis 2018 Ansätze zur Förderung der Mobilität von Bundesbediensteten enthielt, unterließ das BKA bislang die Definition strategischer Vorgaben und Ziele zur Konkretisierung der Vorgaben im aktuellen Arbeitsprogramm und – darauf aufbauend – die Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenpakets." Das schreibt der Rechnungshof (RH) nach einer Follow-up-Prüfung der Personalmaßnahmen des Bundes.

Die Prüfer räumten ein, dass das Bundeskanzleramt einige Maßnahmen getroffen hat, um überzählige, aber unkündbare Mitarbeiter auf andere Arbeitsplätze zu bringen. So habe das BKA "Grundlagen und Zielgrößen für Personaltransfers von Beamtinnen bzw. Beamten der Österreichischen Post Aktiengesellschaft (Post) und der Telekom Austria Aktiengesellschaft (Telekom) zum Bund" erarbeitet und gemeinsam mit Finanzministerium, Post und Telekom eine bundesweit gültige Rahmenvereinbarung zur einheitlichen Abwicklung der Personaltransfers abgeschlossen.

Zugang zu interner Jobbörse für Beamte

Darüber hinaus führte das BKA ab 1. August 2013 das Mobilitätsmanagement des Bundes selbst durch, stellte zusammen mit dem Finanzministerium sicher, dass alle Bediensteten des Bundes und die Beamtinnen und Beamten der ausgegliederten Rechtsträger Zugang zur internen Jobbörse der Republik hatten. Außerdem wurden beim Bund Online-Bewerbungen forciert, was dem RH ebenfalls gut gefällt.

Was den Prüfern weniger zusagt:

  • Jobbörse und Karrieredatenbank wurden bislang nicht unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten evaluiert; Auswertungen zur Wirksamkeit von Jobbörse und Karrieredatenbank unterblieben aus Kostengründen.
  • Da jedes Ressort, jedes Land, jede Gemeinde und in der Regel auch jeder ausgegliederte Rechtsträger über eine eigene Personalkompetenz und Personalhoheit verfügte, waren die Möglichkeiten des BKA zur Förderung der Mobilität im Bundesdienst eingeschränkt und bestanden überwiegend aus Unterstützungs- und Serviceleistungen für die übrigen Ressorts.
  • Auch wurde nicht dokumentiert, welche Arbeitsplätze erfolgreich mit bundesinternen Bewerberinnen und Bewerbern besetzt worden sind – beziehungsweise wie diese Besetzungen zu den an das Mobilitätsmanagement herangetragenen Anträgen um Vorwegzustimmung oder sonstigen Ausschreibungen im Verhältnis stehen.

Die Prüfer empfehlen daher, "unter Einbindung der einzelnen Ressorts für ein zentrales Mobilitätsmanagement durch das BKA strategische Vorgaben und Ziele zu erarbeiten und entsprechende Zielgrößen (z. B. Kontingente), Maßnahmen (z. B. Austauschprogramme) sowie Indikatoren zur Messung der Zielerreichung festzulegen". (Conrad Seidl, 17.3.2017)