Die Koalition will die Kompetenzen des Bundespräsidenten "entrümpeln".

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Wien – Ende März starten im Parlament die Verhandlungen zur Entrümpelung der Kompetenzen des Bundespräsidenten. Die Ehelicherklärung unehelicher Kinder, aber auch das Recht zur Auflösung des Nationalrats und einiges mehr könnte dem Staatsoberhaupt entzogen werden. SPÖ und ÖVP brauchen dafür Unterstützung der Opposition. Grüne und Neos können sich das vorstellen, FPÖ und Team Stronach nicht.

Seitens der Koalition haben die Klubchefs Andreas Schieder und Reinhold Lopatka Mitte Februar ihre Vorstellungen präsentiert. Neben den Ehelicherklärungen sollen auch Begnadigungen oder die Ernennung von Beamten in Zukunft keine formalen Kompetenzen des Bundespräsidenten mehr sein, so der Vorschlag der Koalition.

Denkbar ist für Rot und Schwarz zudem, bei der Auflösung des Nationalrates und von Landtagen, der Beendigung der Tagung des Nationalrates und der Einberufung des Nationalrates in der tagungsfreien Zeit auf die Einbindung des Bundespräsidenten zu verzichten.

Beschluss spätestens im Herbst

Es gehe nicht um grundsätzliche Änderungen der Aufgaben des Bundespräsidenten, sondern um die Streichung von rechtlichen Relikten, meinte Schieder damals. Lopatka will zudem inhaltlich klarstellen, was die Rechte des Bundespräsidenten als Oberbefehlshaber des Bundesheeres, bei der Exekution von VfGH-Erkenntnissen und bei der Beurkundung der Verfassungsmäßigkeit von Bundesgesetzen sind.

Besprochen wird dies erstmals am 31. März in einem eigens eingerichteten Unterausschuss des Verfassungsausschusses. Als weiterer Termin ist der 19. April ins Auge gefasst. Der Parlamentsbeschluss, eine Zweidrittelmaterie, soll dann spätestens im Herbst fallen.

Grüne wollen Amt "trumpsicher" machen

Im Vorfeld wurden bereits Positionspapiere ausgetauscht. Die Grünen wollen Österreich demnach "trumpsicher" machen und einen präsidentiellen Missbrauch von Krisenmechanismen verhindern. Stark einschränken wollen sie etwa das Recht zur Entlassung der Bundesregierung. Die Auflösung des Nationalrats auf Vorschlag der Regierung soll erst mit der Konstituierung eines neu gewählten Nationalrats wirksam werden.

Die Neos wollen, dass die Auflösung des Nationalrates nur dann erlaubt sein soll, wenn dieser im Rahmen einer gewissen Frist die Möglichkeit erhält, der neuen Regierung das Vertrauen zu entziehen. Statt der Prüfung von Bundesgesetzen auf deren verfassungsmäßiges Zustandekommen ist für sie ein Vorlagerecht an den Verfassungsgerichtshof denkbar.

FPÖ und Team Stronach gegen Änderungen

Strikt gegen eine Beschneidung der Kompetenzen des Bundespräsidenten ist hingegen die FPÖ, sei dieser doch das einzig demokratisch gewählte Organ der Verwaltung, wie Verfassungssprecher Harald Stefan gegenüber der APA sagte. Weder bestehe dafür die Notwendigkeit, noch seien bisher bessere Lösungen vorgeschlagen worden.

Ähnlich sieht man das beim Team Stronach. Es müsse ein starkes Gegengewicht zu Parlament und vor allem dem Bundeskanzler vorhanden sein, meint man dort.

Fischer warnt vor Beschneidung der Kompetenzen

Österreichs Alt-Bundespräsident Heinz Fischer warnt vor einer frühzeitigen Reform der Rechte des Staatsoberhaupts. "Es wäre aus meiner Sicht ein No-Go, eine Beschneidung der Kompetenzen in der laufenden Amtsperiode wirksam werden zu lassen", sagte er im "Kurier" (Sonntag-Ausgabe). Österreich habe eine Verfassungslage, die sich während der Tätigkeit von acht Bundespräsidenten bewährt habe.

Wenn überhaupt, könnten Änderungen nur nach Ende der jetzigen Amtsperiode in Kraft treten, findet Fischer – "aber ein überzeugendes Argument, warum das stattfinden soll, sehe ich nicht". Das Argument, Machtbefugnisse wie die Entlassung der Regierung seien bisher nicht genutzt worden, lässt der Ex-Präsident nicht gelten, denn: "Eine Notbremse im Arlbergexpress, die man in zwanzig Jahren niemals ziehen musste, ist trotzdem ein wichtiges Element der Sicherheit."

Auch zur Volkswahl steht Fischer weiterhin. Diese habe sich bewährt, seit 1945 seien neun Bundespräsidenten gewählt worden, "und es war jedes Mal eine plausible Entscheidung". Es werde daher auch der zehnte und elfte Bundespräsident vom Volk in einer vernünftigen Weise gewählt werden. Von der Abschaffung des Begnadigungsrechts hält Fischer ebenso wenig. Das heute geltende Vier-Augen-Prinzip würde dann zu einem Alleinentscheidungsrecht des Justizministers.

Van der Bellen schweigt

Der derzeitige Amtsinhaber will sich in der derzeitigen Diskussion nicht öffentlich zu Wort melden, beobachte sie aber, hieß es in der Präsidentschaftskanzlei. Im Vorjahr, damals noch als Präsidentschaftskandidat, hatte sich Alexander Van der Bellen kritisch gegenüber der Möglichkeit gezeigt, das Parlament auszuhebeln. "Ich bezweifle, dass das der Weisheit letzter Schluss ist im 21. Jahrhundert", meinte er und regte eine Art Konvent an, um über die Verfassung von 1929 nachzudenken. (APA, 19.3.2017)