Wien – Eltern sollen sich künftig aussuchen können, ob für die Schulpflicht der tatsächliche Geburtstag ihres Kindes oder – bei früherer Geburt – der laut Mutter-Kind-Pass errechnete Geburtstermin herangezogen werden soll. Das sieht eine im Schulautonomie-Paket der Regierung verankerte Nebenbestimmung vor. So sollen etwa als Frühchen geborene Kinder später eingeschult werden können.

Die allgemeine Schulpflicht beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September. Mit der geplanten Neuregelung sollen etwa noch nicht schulreife Kinder ein Jahr länger im Kindergarten verbringen können. Derzeit müssten sie dieses Jahr – weil sie ja schulpflichtig sind – in Vorschulklassen absolvieren, welche vor allem im ländlichen Raum aber nicht immer eingerichtet sind. In diesen Fällen müssen sie die ersten Klassen besuchen und erhalten unter Umständen keine spezielle Betreuung.

Eltern, die von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen dies bei der Schülereinschreibung unter Vorlage des Mutter-Kind-Passes vorbringen. Die Schulleitung hat dann diesem Wunsch zu entsprechen. (APA, 20.3.2017)