Johann Wilhelm Schirmer "Studie zur Erfindung der Künste im Stamme Kains" war einst in der Sammlung von Alice und Carl Bach beheimatet. 1944 gelangte die auf Karton gemalte Landschaftsstudie über einen Verkauf Wolfgang Gurlitts in den Bestand des Belvedere. Nun wird es an die Bach-Erben restituiert.

Foto: Belvedere

Wien – In der am Freitag abgehaltenen Sitzung befasste sich der Kunstrückgabebeirat mit den Causen Alice und Carl Bach (Belvedere) sowie Paul und Vera Dukes (KHM). Im Falle Bachs hatte der Beirat bereits 2006 die Rückgabe eines Gemäldes empfohlen: Das deutsche Ehepaar war Anfang 1939 in die Schweiz geflüchtet, für 16 Gemälde hatte die Devisenstelle in München die Ausfuhr untersagt. Zwölf davon übergab man der Kunsthandlung Adolf Weinmüller, darunter Wilhelm Trübners Rosenstillleben, das im April 1939 ins Belvedere gelangte. Dieses Bild wurde mittlerweile an die Erben restituiert.

Im Zuge der systematischen Erforschung ist man jüngst über eine Rückseitenautopsie auf ein weiteres Werk dieser Sammlung gestoßen. Eine Landschaftsstudie von Johann Wilhelm Schirmer, die Carl Bach 1919 bei der Galerie Heinemann in München erworben hatte und die zu jenen Werken gehörte, die von der Devisenstelle mit einem Ausfuhrverbot belegt worden waren.

Ende 1943 bot es der Kunsthändler Wolfgang Gurlitt dem Belvedere zum Ankauf an, der Anfang 1944 erfolgte. Dieser Gurlitt – Cousin Hildebrands, des Vaters des 2014 verstorbenen Cornelius – hatte der Stadt Linz 1953 "seine" Sammlung verkauft: 76 Gemälde und 33 Grafiken, die den Grundstock des damals gegründeten Vorläufers des Lentos-Museums bildeten, dessen Direktor er bis 1962 auch war. Ein toxisches Vermächtnis, das NS-Raubkunst inkludierte, wie zehn seit 1999 erfolgte Restitutionen belegen.

Wie Gurlitt an Schirmers Studie zur Erfindung der Künste im Stamme Kains aus der Sammlung Bach kam, konnte nicht rekonstruiert werden. Die Kommission sah es jedoch als erwiesen an, dass der Verkauf in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verfolgung und der Flucht des Ehepaares Bach stand und empfahl die Rückgabe.

Nichtiges Rechtsgeschäft

In der Causa Dukes vertagte man indes die Beratungen. Hierbei geht es um einen Hammerflügel aus dem Bestand des Kunsthistorischen Museums. Gefertigt wurde jener um 1815 von Joseph Dohnal, der zu den wichtigsten Wiener Fortepianoherstellern gehörte. Er kam über einen Ankauf im Herbst 1941 in die Sammlung alter Musikinstrumente. Als Verkäufer fungierte ein gewisser Alada Döry, der einst von Vera Dukes mit der Auflösung ihres Haushaltes in Wien bevollmächtigt worden war.

Die Witwe des Geschäftsführers der Textilhandlung Wilhelm Jungmann & Neffe war im Frühjahr 1941 nach Ungarn geflüchtet. Ihr Mann Paul Stefan Dukes hatte im Oktober 1940, wenige Stunden vor einem Termin beim Gausippenamt, Selbstmord verübt. Der Hammerflügel dürfte aus dem Besitz der Familie Dukes stammen. Der Verkauf wäre gemäß dem Kunstrückgabegesetz als nichtiges Rechtsgeschäft zu werten. (Olga Kronsteiner, 20.3.2017)