Alexander Van der Bellen will sich zu den Vorgängen nicht äußern.

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Soldaten, die Bundespräsident Alexander Van der Bellen mittels Facebook-Foto die Legitimität aberkennen, stehen momentan unter genauer Beobachtung. Wie der STANDARD vergangenen Sonntag berichtete, soll das Abwehramt derzeit aktiv nach Soldaten suchen, die Sujets von Alexander Van der Bellen mit dem Zusatz "Not my president" geteilt haben. Gegen einen Soldaten, der ein derartiges Posting geteilt hatte, läuft momentan sogar ein Disziplinarverfahren. Die Meldung sorgte auch in rechtsgerichteten Medien wie "Info-Direkt" und unzensuriert.at für Aufregung, die einen Angriff auf die freie Meinungsäußerung des Soldaten sahen.

Profilbilder laut FPÖ-Wehrsprecher "unpassend"

FPÖ-Wehrsprecher Reinhard Bösch sagt zum STANDARD, dass der Bundespräsident zwar "formaljuristisch ab dem Zeitpunkt der Angelobung anzuerkennen" sei und derartige Profilfotos für Soldaten "unpassend" seien, dass aber keinesfalls "mit Kanonen auf Spatzen geschossen" werden dürfe. Mittlerweile gab das Verteidigungsministerium auf Anfrage des STANDARD bekannt, dass hinter dem Verfahren mehr stecken soll. Der Soldat soll den Bundespräsidenten auch abgesehen vom "Not my president"-Beitrag beleidigt haben. Mehr Details gibt es mit einem Hinweis auf das laufende Verfahren aber nicht.

Kein Strafverfahren

Die Rechtslage sieht prinzipiell mehrere Möglichkeiten vor. So könnte jemand, der den Bundespräsidenten beleidigt, auch strafrechtlich verfolgt werden. Im Strafgesetzbuch ist geregelt, dass derartige Handlungen "von Amts wegen zu verfolgen" seien, wenn sie etwa gegen den Bundespräsidenten gerichtet seien. Dieser müsste die Staatsanwaltschaft allerdings dazu ermächtigen. Im konkreten Fall ist es zu keiner Strafanzeige gekommen, das Verfahren läuft also intern bei der Disziplinarabteilung des Bundesheers.

Soziale-Medien-Nutzung im Visier

Wichtig sei die Frage, ob durch derartige Aussagen und Postings auf Facebook das Ansehen der Einrichtung geschädigt werde, heißt es aus dem Heeresumfeld. Allgemeine Regeln lassen sich nicht ableiten, Soldaten steht prinzipiell natürlich freie Meinungsäußerung auch in politischen Fragen zu. Das Abwehramt könnte derartige Profilbilder auch als Ausgangspunkt für eine nähere Überprüfung der Soldaten verwenden. Vorgänge im Abwehramt werden offiziell prinzipiell nicht kommentiert. Führten Äußerungen von Soldaten in sozialen Medien zu mehr Verfahren, könnte sich allerdings die Gewerkschaft einschalten.

Kein Kommentar von Van der Bellen

Der Bundespräsident selbst will sich "in Respektierung der Gewaltenteilung grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren" äußern. Theoretisch kann der Bundespräsident Disziplinarverfahren einstellen oder vergebene Strafen mildern oder erlassen. Das ist in Paragraf 10 des Heeresdisziplinargesetzes geregelt. Laut Verteidigungsministerium müssen Betroffene dafür einen Antrag stellen, die Disziplinarkommission entscheidet dann, ob dieser dem Bundespräsidenten vorgelegt wird. (Fabian Schmid, 22.3.2017)