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Der frühere kongolesische Vizepräsident Jean-Pierre Bemba muss ein Jahr in Haft und 300.000 Euro Strafe zahlen.

Foto: REUTERS/Michael Kooren

Den Haag – Der frühere kongolesische Vizepräsident Jean-Pierre Bemba ist wegen Zeugenbestechung in seinem Hauptprozess zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag verhängte am Mittwoch außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro gegen Bemba. Das Gericht hatte den früheren Vizepräsidenten bereits im Oktober für schuldig befunden, zunächst aber kein Strafmaß festgesetzt.

Bemba war im Juni vergangenen Jahres wegen Kriegsverbrechen zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Milizionäre einer von ihm befehligten Kampftruppe verübten nach den Feststellungen des Gerichts in der benachbarten Zentralafrikanischen Republik 2002 und 2003 in zahlreichen Fällen Folter und Mord. Das Haager Gericht sah es später als erwiesen an, dass der Kongolese in diesem Prozess versuchte, durch Bestechung von Zeugen einen Freispruch zu erreichen.

Der deutsche Vorsitzende Richter Bertram Schmitt sagte am Mittwoch, Bemba müsse die zwölf Monate Gefängnis zusätzlich zu den 18 Jahren absitzen. Der Ex-Vizepräsident soll insgesamt 14 Zeugen mit Geld und Geschenken bestochen haben. Einigen soll eine Umsiedlung nach Europa in Aussicht gestellt worden sein. Bemba soll die Beeinflussung von seiner Zelle aus koordiniert haben. Er bestritt die Vorwürfe jedoch. (APA, 22.3.2017)