Dass der Flughafen Wien und das Land Niederösterreich das Njet des Bundesverwaltungsgerichts zur dritten Piste nicht kampflos hinnehmen, sondern vor den Verwaltungs- und sogar den Verfassungsgerichtshof ziehen, war abzusehen und ist richtig. Eine so grundlegende Frage wie die Abwägung zwischen Wirtschaftsinteressen und Klimaschutz muss auf der höchsten Ebene entschieden werden. Die Chancen, dass die Causa dort anders bewertet wird als in der zweiten Instanz, stehen gut.

Der Vorstoß von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner, den Ausbau des Standortes in der Verfassung zu verankern, ist auch deshalb nicht zwingend. Schon jetzt ist die Abwägung wirtschaftlicher und arbeitsmarktpolitischer Interessen Teil jedes Genehmigungsverfahrens. Weder nach dem Gesetzeswortlaut noch in der Praxis werden Projektbetreiber systematisch benachteiligt, solange sie Umwelt- und Anrainerinteressen mitberücksichtigen.

Wo Mitterlehner aber recht hat, ist bei der Beschleunigung von Umweltverträglichkeitsprüfungen. Auch bei weniger komplexen Projekten als einer Flughafenpiste – dort läuft das Verfahren seit elf Jahren – dauern diese viel länger als im EU-Ausland. Eine Straffung muss nicht auf Kosten der Umwelt gehen. Mehr Einbindung von NGOs, verbunden mit klareren Fristen – eine solche Reform wird seit Jahren diskutiert, aber nicht umgesetzt. Das wäre zielführender als Mitterlehners diffuse "Staatszielbestimmung".(Eric Frey, 23.3.2017)