Bild nicht mehr verfügbar.

Kunden können das Produkt in der Apotheke zurückgeben und halten kostenlos Ersatz.

Foto: REUTERS

Die EpiPen 300 Mikrogramm Injektionslösung in einem FertigPen ist seit 1998 für die Notfallbehandlung bei schweren allergischen Reaktionen, etwa auf Insektenstiche oder –bisse, Nahrungsmittel, Medikamente und andere Allergene sowie bei idiopathischer oder durch Anstrengung ausgelöster Anaphylaxie zugelassen.

Nun erhielt das Unternehmen Meda Pharma zwei Kundenreklamationen (von außerhalb Österreichs). Die Anwender berichteten von einer nicht ordnungsgemäßen Funktion des Autoinjektors. Konkret konnte in diesen beiden Fällen der Pen im Rahmen einer beabsichtigten Anwendung nicht ausgelöst werden.

In Österreich ist die Charge mit der Chargennummer 5FA665N, verwendbar bis 31.03.2017, betroffen.

Dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) liegt aus dem in Frage stehenden Zeitraum keine diesbezügliche Meldung zu dieser Charge aus Österreich vor.

Empfehlungen für Patienten

  • In Übereinstimmung mit der gültigen Gebrauchsinformation sollte die Empfehlung, grundsätzlich immer zwei Pens mit sich zu führen, beachtet werden.
  • Patienten, die einen betroffenen EpiPen bereits erfolgreich verwendet haben, brauchen sich in diesem Fall nachträglich nicht zu sorgen.
  • Patienten, die einen EpiPen dieser Charge bei sich tragen, werden aufgefordert, diesen bis spätestens 31.03.2017 in die nächstgelegene Apotheke zurückzubringen. Sie erhalten kostenlos Ersatz.

Empfehlungen für Tätige im Gesundheitswesen

  • Alle etwaigen Lagerbestände müssen gesperrt werden.
  • Kunden der Meda Pharma, etwa Großhändler oder Apotheken, sollten gegebenenfalls alle von ihnen belieferten Stellen informieren und die betroffene Charge von diesen zurückholen.
  • Zudem sollten alle Verdachtsfälle einer Nebenwirkung im Zusammenhang mit dem Produkt über das nationale Meldesystem angezeigt werden. (red, 24.3.2017)