Das umstrittene "Spiegel"-Cover vom 4. Februar 2017 – für den deutschen Presserat ebenso von der Meinungsfreiheit gedeckt wie ...

Foto: Der Spiegel

... die Reaktion von "Charlie Hebdo" in der deutschen Ausgabe des französischen Satiremagazins.

Foto: Charlie Hebdo

Berlin – Donald Trump als Henker in IS-Manier, der die Freiheitsstatue köpft: Diese Cover-Illustration beschäftigte am Donnerstag den Beschwerdeausschuss des deutschen Presserats nach 21 Leserbeschwerden. Unbegründet, entschied der Ausschuss: "Die Karikatur ist zwar provokant, aber ein zulässiger Beitrag im Rahmen der politischenhen Berichterstattung, der von der Meinungsfreiheit gedeckt ist", teilte der Presserat mit.

Der Befund des deutschen Selbstkontrollorgans: "Die Redaktion setzt sich in Form einer satirischen Karikatur in überspitzter Art und Weise mit dem umstrittenen Agieren des US-Präsidenten und seinem Verständnis von Freiheit auseinander."

Die Beschwerdeführer hätten die Darstellung Trumps als diffamierend und ehrverletzend empfunden. Beide Vorwürfe treffen nach Ansicht des Presserats nicht zu.

Merkel-Cover von "Charlie Hebdo" okay

Die französische Satirezeitschfrift "Charlie Hebdo" zeigte daraufhin – als Solidaritätsaktion mit dem "Spiegel" – auf dem Cover ihrer Deutschlandausgabe Bundeskanzlerin Angela Merkel mit dem abgeschnittenen Kopf von SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz.

Auch dieses Cover ("'Spiegel'-Leser außer Rand und Band") beschäftigte den deutschen Presserat. Und auch eine Beschwerde gegen dieses Illustration beurteilt er als unbegründet. Das Gremium teilte mit: "Auch hier ist der Presserat der Meinung, dass die satirische Auseinandersetzung in Form einer Karikatur zwar provokant ist, aber keine presseethische Grenze überschreitet." (red, 24.3.2017)