Wien – Die Regierung will Vorschriften beim Arbeitnehmerschutz "entrümpeln", die Sozialpartner verhandeln derweil über eine Ausweitung der Tageshöchstarbeitszeit. Zwei aktuelle wirtschaftspolitische Vorhaben, die nach einem potenziellen Abbau von Arbeitnehmerrechten klingen. DER STANDARD hat sich bei Arbeitsrechtlern umgehört, in welche Richtung der allgemeine Trend geht. Welche großen Veränderungen gab es in den vergangenen Jahrzehnten und wurden Arbeitsrechte eher aus- oder abgebaut?

Wolfgang Mazal, Leiter des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Uni Wien, hat darauf eine eindeutige Antwort: "Das Arbeitsrecht ist über Jahrzehnte ausgebaut worden, das Schutzniveau ist wirklich hoch." Stark verankert seien im internationalen Vergleich beispielsweise entgeltfortzahlungspflichtige Zeiten, also bei Urlaub, Krankenstand, Pflegefreistellung oder anderen Dienstverhinderungen.

Fülle an rechtlichen Regelungen

Generell sieht Mazal wenig Bedrohungen für Arbeitnehmerrechte. Das Problem liege anderswo, nämlich bei der "für kleine und mittlere Unternehmen kaum überschaubaren Fülle an rechtlichen Regelungen".

Auslegungs- und Anwendungsprobleme in Gesetzen und vor allem in Kollektivverträgen hält Mazal für "rechtsstaatlich problematisch". Etwa bei der Verfolgung von Unterentlohnung (nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz) könne das zu enormen Unsicherheiten führen.

Gekommen, um zu bleiben

Die auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwältin Kristina Silberbauer pflichtet dem bei: "Es kommen immer mehr arbeitsrechtliche Vorschriften zugunsten der Arbeitnehmer, und was einmal da ist, bleibt grundsätzlich auch." Die Regelungsdichte sei so hoch, dass Arbeitgeber nicht rechtskonform handeln könnten, ohne Juristen anzustellen oder Anwälte beizuziehen.

Zeitlich liegen die ganz großen Schritte im Arbeitsrecht jedenfalls schon länger zurück, bestätigt Franz Marhold, der das Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht an der Wirtschaftsuni Wien leitet. Speziell in den 1970er- und 1980er-Jahren wurde das Individualarbeitsrecht stark ausgebaut, etwa mit der Einführung der 40-Stunden-Woche. Seit den 1990ern kämen immer wieder weitere große Brocken dazu, so Marhold, der Schwerpunkt verlagere sich jedoch in Richtung Absicherung des Status quo.

EU-Beitritt brachte Gleichstellung

Als bedeutendste Entwicklungen seit 1990 nennen die befragen Experten häufig einen Schub durch den EU-Beitritt. Dieser brachte beispielsweise eine Ausdehnung des Schutzes von Arbeitnehmern auf den Fall, dass ein Unternehmen einen neuen Eigentümer bekommt. Auch was Maßnahmen gegen Diskriminierung am Arbeitsmarkt angeht, haben EU-Vorgaben vieles beschleunigt.

Ein weiterer Trend: die Schaffung neuer Teilzeit- und Karenzierungsmodelle (Elternteilzeit, Bildungskarenz und -teilzeit, Pflegekarenz und -teilzeit, Wiedereingliederungsteilzeit, Altersteilzeit, Sabbaticals).

Häufige Antwort auf die Frage nach Änderungsbedarf: Die nach wie vor bestehende Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten sollte aufgehoben werden. Außerdem sollten atypisch Beschäftigten, also jenen ohne unbefristeten Vollzeitjob, mehr Rechte zukommen, betonen sowohl Mazal als auch seine Kollegen vom Institut für Arbeits- und Sozialrecht an der Uni Wien, Robert Rebhahn und Martin Risak.

Flexibilisierung von Normalarbeitsverhältnissen

Risak sieht neben dem für ihn begrüßenswerten Schließen von Regelungslücken bei den "neuen" Arbeitsformen einen zweiten großen Trend, der seit den 1990er-Jahren erkennbar sei: die zunehmende Flexibilisierung von Normalarbeitsverhältnissen. So seien bei Zustimmung der Arbeitnehmervertreter je nach Branche schon heute Zwölf-Stunden-Arbeitstage, Schichtbetrieb, Vier-Tage-Wochen oder Gleitzeit möglich. "Die Grenzen nach oben werden schrittweise geöffnet, die Tendenz kommt eindeutig den Arbeitgebern zugute", so Risak.

Dass die vergangenen Jahrzehnte mehr Flexibilität für Arbeitgeber gebracht haben, sieht auch Rebhahn so. Obwohl Österreich im Vergleich etwa mit Deutschland rein von der Gesetzeslage noch immer "sehr restriktiv" sei, wären viele Ausnahmen möglich, wenn man nur die Zustimmung der Arbeitnehmerseite auf betrieblicher Ebene findet. Ausnahmen, die laut Rebhahn sehr weit gehen können: "Das Arbeitszeitgesetz ist ein Schweizer Käse." (Simon Moser, 27.3.2017)