Wien – Bis zuletzt trauten beide Seiten dem Frieden nicht so recht. Eigentlich steht das neue Integrationspaket fix auf der Tagesordnung, sodass der Ministerrat der Regierung dieses am Dienstag beschließen kann. Doch in einer Koalition wie dieser, sagten Skeptiker in SPÖ und ÖVP, könne man nie ganz sicher sein, ob nicht noch unvermutet Hürden auftauchten – bevor am Abend dann doch eine Einigung verkündet wurde.

Immerhin geht es um eine heißdiskutierte Materie: Das geplante Integrationsgesetz verspricht eine bessere Sprachförderung für Asyl- und Schutzberechtigte, aber auch Sanktionen wie die Kürzung der Mindestsicherung, wenn Flüchtlinge Deutsch- und Wertekurse nicht besuchen. Zur Pflicht soll im Rahmen des neuen "Integrationsjahres" auch ein "Arbeitstraining" werden, außerdem sollen Koranverteilungsaktionen unterbunden und Vollverschleierung in der Öffentlichkeit verboten werden.

Koran im Burggarten

Verhandelt wurde wie so oft bis zum letzten Drücker, dem Vernehmen nach hakte es aber nicht mehr bei Grundsätzlichem, sondern bei Details. Beispiel: Sicherheitsbehörden sollen künftig ein Veto einlegen können, wenn Salafisten öffentlich Koranausgaben verteilen wollen. Das von Sebastian Kurz geführte Außen- und Integrationsministerium wollte einen entsprechenden Passus in die Straßenverkehrsordnung schreiben, doch das hielt man im Team von SPÖ-Staatssekretärin Muna Duzdar für zahnlos. Auf diese Weise ließen sich Verteilaktionen etwa auf der Mariahilfer Straße verbieten, aber nicht mehr ein paar hundert Meter weiter im Burggarten – denn dort gelte die Straßenverkehrsordnung nicht. Der neue Passus gehöre deshalb ins Sicherheitspolizeigesetz. Darüber, wie die Einigung ausgefallen ist, gab es am Abend noch keine sofortigen Angaben.

Begrenztes Arbeitstraining

Unklarheiten gab es auch beim Arbeitstraining: Flüchtlinge und Asylwerber mit großen Chancen auf einen positiven Bescheid sollen bei Organisationen wie dem Roten Kreuz, die dank Beschäftigung von Zivildienern entsprechende Erfahrung haben, gemeinnützige Tätigkeiten absolvieren – zeitlich begrenzt, um keine regulären Arbeitsplätze zu gefährden. Die SPÖ drängte auf eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für die Anbieter in Höhe von 120 Euro pro Monat und Teilnehmer.

Trotz breiter Kritik will die Koalition am Vollverschleierungsverbot festhalten: Wer in der Öffentlichkeit die Gesichtszüge verhüllt oder verbirgt, sodass sie nicht mehr erkennbar sind, dem würde – zumindest laut ursprünglichem Gesetzesentwurf – eine Strafe von 150 Euro drohen. (Gerald John, 28.3.2017)