London/Kiew/Moskau – Die Ukraine hat nach Auffassung eines Londoner Gerichts kein Recht, die Rückzahlung eines Kredites von drei Milliarden US-Dollar (2,8 Mrd. Euro) an Russland zu verweigern. Zugleich räumte der High Court der Ukraine aber die Möglichkeit ein, gegen dieses Urteil vom Mittwoch Rechtsmittel einzulegen.

Kiew wurde auch nicht zur sofortigen Zahlung verpflichtet. Russland hatte die Finanzhilfen Ende 2013 in Form von Eurobonds nach englischem Recht ausgezahlt, deshalb wurde eine Moskauer Klage in London verhandelt.

Ukrainische Rechtsposition nicht anerkannt

Die Ukraine hatte in dem Prozess vor allem politisch argumentiert. Russland habe der Ukraine den Kredit aufgezwungen, es sei praktisch Moskauer Bestechungsgeld für den damaligen prorussischen Präsidenten Viktor Janukowitsch gewesen. Nach dem Sturz von Janukowitsch im Februar 2014 habe Russland die Ukraine durch die Annexion der Krim und die Unterstützung für Separatisten im Osten des Landes massiv geschädigt. Damit sei das Recht auf Rückzahlung verwirkt.

Richter William Blair erkannte die Kiewer Darstellung der Ereignisse durchaus an. Dies sei aber keine juristisch tragfähige Grundlage, um die Tilgung staatlicher Schulden zu verweigern. In Kiew sagte Finanzminister Alexander Daniljuk, das Londoner Gericht habe die ukrainische Rechtsposition nicht anerkannt. Die Ukraine habe aber bis Ende April Zeit, neue Argumente vorzulegen. (APA, 29.3.2017)