Wien – Der Innenausschuss des Nationalrats hat die von SPÖ und ÖVP vorgeschlagene Reform des Versammlungsrechts in Begutachtung geschickt. Damit gibt es bis zum 13. April die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben. Vom Innenausschuss beschlossen wurde die Ausschussbegutachtung am Donnerstag vor Beginn der Nationalratssitzung, berichtete die Parlamentskorrespondenz.

Die Änderungen im Versammlungsrecht sollen nicht nur Wahlkampf-Auftritte ausländischer Politiker erschweren, sondern bringen auch eine 48-Stunden-Frist für die Anmeldung von Demonstrationen sowie einen Mindestabstand zwischen gegeneinander gerichteten Kundgebungen. Spontanversammlungen (also nicht angemeldete Demonstrationen) bleiben aber weiter möglich. Soll ein Vertreter eines ausländischen Staates oder einer internationalen Organisation teilnehmen, sollen Versammlungen eine Woche vorab angemeldet werden.

Beschluss für Ende April erwartet

Beschlossen werden soll die Novelle nach dem Willen von SPÖ und ÖVP in der nächsten Sitzungswoche des Nationalrats Ende April. Zuvor soll sich der Innenausschuss noch am 20. April mit dem Gesetz und den Stellungnahmen befassen. Der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser begrüßte die Ausschussbegutachtung als Zeichen guten Willens der Koalitionsparteien. Dennoch hätte er sich mehr Zeit zur Prüfung des Gesetzesvorhabens gewünscht.

Dem Entwurf zufolge soll die Regierung eine Versammlung künftig dann untersagen können, wenn sie "der politischen Tätigkeit von Drittstaatsangehörigen dient und den außenpolitischen Interessen, anerkannten internationalen Rechtsgrundsätzen und Gepflogenheiten oder den völkerrechtlichen Verpflichtungen oder den demokratischen Grundwerten der Republik Österreich zuwiderläuft". Unmittelbarer Anlass für die Gesetzesänderung sind Versuche der türkischen Regierungspartei AKP, bei europäischen Türken für das von ihr betriebene Verfassungsreferendum zur Einführung eines Präsidialsystems zu werben.

Eine Grundrechtsverletzung sehen SPÖ und ÖVP in den Gesetzesplänen nicht. Ihre Vertreter wiesen im Ausschuss darauf hin, dass die Europäische Menschenrechtskonvention es erlaubt, die Versammlungsfreiheit ausländischer Staatsbürger einzuschränken, wenn es um direkte politische Tätigkeit geht. (APA, 30.3.2017)