Salzburg/Wien – Das Landesverwaltungsgericht hält die Novelle des Salzburger Parteienförderungsgesetzes für verfassungswidrig und bringt sie vor den Verfassungsgerichtshof (FPÖ). Anlass war eine Beschwerde der FPÖ und des Team Stronach gegen die im Jänner beschlossene Novelle – mit der FPÖ, FPS und Team Stronach rückwirkend die Gelder mit Jahresbeginn gekürzt wurden.

Dabei geht es auch um die Aufteilung der Parteienförderung zwischen FPÖ und der 2015 vom ehemaligen Landesparteichef Karl Schnell gegründeten "Freien Partei Salzburg" (FPS). "Wenn der Verfassungsgerichtshof unsere Auffassung teilt – wovon auszugehen ist – tritt die alte gesetzliche Regelung wieder in Kraft und die FPÖ bekommt die gesamte Parteienförderung wie bisher", bestätigte FP-Landesparteisekretär Andreas Hochwimmer gegenüber der APA einen Bericht der "Kronen Zeitung" (Samstag-Ausgabe).

Parteienförderung von Wahlergebnis abhängig

In dem Rechtsstreit um die Aufteilung der Parteienförderung zwischen FPÖ und FPS hatte das Landesverwaltungsgericht das Geld zunächst der FPS zugesprochen, dann drehte der Verfassungsgerichtshof das Urteil. Für das Höchstgericht bestand kein Zweifel, dass die Gewährung der Parteienförderung auf das Ergebnis der jeweiligen Landtagswahl und nicht auf die Zahl der Abgeordneten, die dieser Partei tatsächlich noch angehören, abzielt. Soll heißen: Bei den Wahlen 2013 war es die – damals noch geeinte – FPÖ, die sechs Sitze erzielen konnte. Demnach gebühre ihr alleine die Förderung.

Folglich wurden der FPS für das letzte Quartal 2015 und das Jahr 2016 zu Unrecht rund 950.000 Euro Förderung gewährt. Zurückzahlen musste die Schnell-Partei das Geld aber nach dem VfGH-Urteil nicht. Der Bescheid war bereits rechtskräftig. Für die Doppelförderung kam letztlich der Steuerzahler auf. Allerdings einigte sich die Landesregierung daraufhin auf eine Änderung des Gesetzes. Scheiden nun während einer Gesetzgebungsperiode einzelne Abgeordnete aus einer Partei aus, reduziert sich für die Partei jener Teil der Parteienförderung, der sich an der Zahl der Abgeordneten orientiert. Mit der neuen Regelung wurden FPÖ, FPS und dem Team Stronach die Gelder rückwirkend mit Jahresbeginn gekürzt. Anders als die FPÖ und das Team Stronach hat die FPS von Karl Schnell die Neuregelung aber ohne Proteste hingenommen. (APA, 1.4.2017)