Drei Richter des Bundesverwaltungsgerichts untersagten im Februar den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien und werden nun dafür kritisiert.

Foto: Herbert Pfarrhofer

Wien – Seit das Bundesverwaltungsgericht im Februar den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien untersagt hat, weil dies den Klimaschutz gefährde, werfen Kritiker den Richtern Anmaßung vor.

Auch Franz Merli, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien, hält das Urteil für eine zwar gut begründete, aber in seinem Wesen politische Entscheidung. Doch die drei Richter hätten bloß das ausgeführt, wozu sie vom Gesetz verpflichtet worden seien, sagte Merli beim Jus-Alumni-Frühstück mit Absolventen des Juridicums in der Redaktion des STANDARD: "Das ist ein Fehler des Gesetzgebers." Er und andere Kollegen hätten vor dieser Entwicklung im Vorfeld der Verwaltungsgerichtsbarkeit-Novelle 2012 gewarnt.

Vor der Reform hätten Verwaltungsgerichte Entscheidungen der Behörden nur kontrolliert und bei Fehlerhaftigkeit an diese zurückverwiesen; nun aber müssten sie selbst entscheiden. Ziel war es, die Verfahren dadurch zu beschleunigen, doch der Gesetzgeber habe übers Ziel geschossen.

Dieser Auftrag an die Richter sei bei Entscheidungen, die an klare Vorgaben gebunden sind, oder bei der Festsetzung von Strafen kein Problem. Doch wenn es um Natur- oder Klimaschutz geht, müssen die Richter nun verschiedene Interessen gegeneinander abwägen; das sollten laut Merli eigentlich gewählte Politiker tun.

Vages Luftfahrtgesetz

Das sei bei der Causa Flughafen besonders schwierig, weil im Paragraf 71 Luftfahrtgesetz von 1957 nur vage steht, ein Bauvorhaben sei zu bewilligen, wenn ihm "sonstige öffentliche Interessen nicht entgegenstehen." Beim Klimaschutz sei ein öffentliches Interesse legitim argumentierbar; ob wirtschaftliche Interessen überwiegen, sei eine reine Abwägungsfrage. Der VwGH könne dies in der Berufung nur schwer infrage stellen; er müsste andere Fehler in der Entscheidung finden, um das Urteil noch umzudrehen.

Solche grundsätzlichen Abwägungen sollten jedoch nicht Verwaltungsgerichte vornehmen, meint Merli: "Das ist eine im Sinne der Gewaltenteilung problematische Situation." Auch in Deutschland ist vorgesehen, dass Richter eine solche Causa an die Behörde zurückverweisen. Merli empfiehlt eine Reparatur des Gesetzes, damit das in Zukunft auch in Österreich geschieht. (Eric Frey, 3.4.2017)