Buenos Aires – Gegen die ehemalige argentinische Präsidentin Cristina Kirchner ist ein weiteres Korruptionsverfahren eröffnet worden. Wie die Justiz am Dienstag mitteilte, erhob der Bundesrichter Claudio Bonadio Anklage gegen die 64-Jährige wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und Geldwäsche im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften.

Er untersagte ihr zudem, das Land zu verlassen und fror Vermögenswerte in Höhe von umgerechnet 7,9 Millionen Euro ein. Anklage erging auch gegen Kirchners Kinder Maximo und Florencia sowie gegen die Geschäftsmänner Cristobal Lopez und Lazaro Baez. Alle vier unterliegen ebenfalls einem Ausreiseverbot.

Lopez ist ein Kasinomagnat und Eigentümer der Indalo-Mediengruppe. Der bereits inhaftierte Baez ist ein Bauunternehmer, der während Kirchners Präsidentschaft (2007 bis 2015) und der ihres 2010 verstorbenen Mannes Nestor Kirchner (2003 bis 2007) lukrative Aufträge erhielt.

Dollargeschäfte

Die ehemalige Staatschefin muss sich in einer anderen Angelegenheit wegen verlustreicher Wechselkursspekulationen der argentinischen Zentralbank vor Gericht verantworten. Dabei soll der Staat um hunderte Millionen Dollar geschädigt worden sein. Außerdem sind zwei weitere Korruptionsverfahren gegen sie anhängig. In einem Fall wird ihr Günstlingswirtschaft wegen der Vergabe öffentlicher Aufträge an den ihr nahestehenden Geschäftsmann Baez vorgeworfen.

Kirchner weist alle Beschuldigungen zurück und bezeichnet sie als politisch motiviert. Sie bezichtigt ihren Nachfolger im Präsidentenamt, Mauricio Macri, gegen sie eine "Hexenjagd" zu betreiben, was dieser bestreitet. Kirchners Anhänger in ihrer Front für den Sieg (FPV) drängen sie dazu, bei der Parlamentswahl im Oktober als Spitzenkandidatin anzutreten. Umfragen zufolge würde Kirchners Kandidatur die Chancen der Front deutlich erhöhen. Die Frist für eine Kandidatur endet am 24. Juni. (APA; 5.4.2017)