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Philip Flacke: "Der Aufwand gerade im Vorsitz der Hochschulvertretung oder auch als Wirtschaftsreferent ist erheblich."

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STANDARD: Von 16. bis 18. Mai wählen Studierende aller Hochschulen ihre Studienvertretung. Für den FH-Sektor gibt es einen langen Forderungskatalog, der noch lange nicht abgearbeitet ist. Was sind die dringendsten Punkte, die umgesetzt werden müssen?

Flacke: Die dringendsten Forderungen sind sicherlich die gesetzliche Anpassung raus aus dem Privatrecht im Zuge einer Novelle des Fachhochschul-Studiengesetzes (FHStG). Eines unserer Hauptprobleme ist, dass wir vielen Studierenden, die bei uns juristischen Rat suchen, sagen müssen: Es ist ein Münzwurf, wenn man nicht genau weiß, wie die Entscheidung ausgehen wird, lass lieber die Finger davon. Da es ein privatrechtliches Verfahren sein wird, kann es sehr teuer werden. Manchmal übernehmen wir als Bundesvertretung auch die Kosten aus dem einfachen Grund, weil wir bestimmte Sachver- halte juristisch klären wollen. Wir hatten vor nicht allzu langer Zeit einen Fall, wo mitten im Studium eine weitere Studienbeschränkung im Rahmen der Spezialisierung eingeführt wurde, ohne dass die Studierende darüber informiert war. Am Ende kam es hier zu einem Vergleich. Die Fachhochschule kann so etwas nicht machen, ohne dass die Studierenden davon vorher Kenntnis hatten. Entschieden wurde aber nach der Vertragsverletzung und nicht nach Hochschulrecht. Dies ist ein sehr absurdes Konstrukt des FHStG.

STANDARD: Beide Forderungen sind nicht neu. Was hat sich in den letzten zwei Jahren in diesem Bereich getan?

Flacke: Beim Fachhochschulrecht hat sich nichts geändert, da in den letzten beiden Jahren der Fokus auf dem Universitätsgesetz und dem Hochschulgesetz, das die Pädagogischen Hochschulen regelt, lag. Durch die neue Pädagogenausbildung war das dringend notwendig. Im Wissenschaftsministerium läuft derzeit der Prozess "Zukunft Hochschule", wo es im Endeffekt darum geht, wie der künftige FH-Bereich aussehen soll. Das Ministerium träumt ja davon, dass zwei Drittel der Studierenden an den FHs sind. Wir halten das für unrealistisch. Kooperationen von Universitäten und Fachhochschulen sind da schon realistischer. Da stellen sich dann mehrere rechtliche Fragen. Bei gemeinsam eingerichteten Studien gibt es einerseits das Universitätsrecht, das eindeutig Verwaltungsrecht ist, und andererseits das FHStG, welches eindeutig zum Privatrecht zählt.

STANDARD: Mit welchen Fragen wenden sich FH-Studierende an die ÖH?

Flacke: Neben Fragen ans Sozialreferat zu den Beihilfen ist eines der größten Probleme im FH-Bereich der Ausbildungsvertrag. Es gibt zwar einen Mustervertrag von der Fachhochschulkonferenz, der wird aber nur selten benutzt. In den Ausbildungsverträgen finden sich immer wieder auch Klauseln, die rechtswidrig sind.

STANDARD: Ein weiteres Anliegen der ÖH ist auch eine präzisere Formulierung im FHStG. Wo liegen hier die Schwierigkeiten?

Flacke: Wenn ich ein möglichst schwammiges Gesetz habe, dann kann ich mir sehr weite Räume definieren, das war auch vom Gesetzgeber in der Entwicklungsphase so gewollt. Wir sind aber der Meinung, dass es langsam Zeit ist, diesen Rahmen in genauere gesetzliche Strukturen zu überführen. Die FHStG-Novelle muss kommen, das weiß auch das Ministerium. Die Frage ist immer die Ausgestaltung, hier hat die ÖH dann tatsächlich Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess.

STANDARD: Was waren für den FH-Sektor die größten Erfolge?

Flacke: Neben den Rechtsfällen, die wir klären konnten, zählt sicher die nicht ganz stolperfreie Selbstständigwerdung der Fachhochschulvertretungen zu neuen Körperschaften zu den Erfolgen. Das war viel Arbeit, gerade auch für die Studierendenvertretungen vor Ort, weil sie auf einmal ganz andere rechtliche Rahmenbedingungen und Bestimmungen hatten. Da hatten wir diverse Schulungen, nicht nur im Studienrecht, sondern vor allem auch im Wirtschaftsrecht und Ähnlichem.

STANDARD: Die Arbeit in einer Studentenvertretung ist ehrenamtlich, Wo liegen die Herausforderungen im FH-Bereich?

Flacke: Es ist schwieriger, als Studienvertreter an einer FH tätig zu sein als an einer Uni. Zwar ist es durch das Bologna-System auch an den Unis schwieriger geworden, aber die FH-Vertretungen stehen zusätzlich noch vor einem riesigen Berg an Arbeit, weil sie sich jetzt selbst verwalten und dadurch mehr rechtliche Verantwortung haben, aber natürlich auch mehr Möglichkeiten. Der Aufwand gerade im Vorsitz der Hochschulvertretung oder auch als Wirtschaftsreferent ist erheblich. Ich würde mir daher für die ÖH-Arbeit wünschen, dass man für das ehrenamtliche Engagement nicht nur ETCS-Punkte, die für freie Wahlfächer anrechenbar sind, bekommt, sondern diese Anerkennung auch auf Praktika ausgedehnt wird. Jemand, der Wirtschaftsreferent in einer FH-Vertretung ist und diesen Job gut macht, der nimmt sicher hundertmal so viel mit wie bei einem durchschnittlichen Unternehmenspraktikum. Die Vertretungen sind wie Unternehmen zu führen mit Budget und Angestellten.