Als der Verfassungsgerichtshof 2015 den Versuch des Gesetzgebers vereitelte, auch den Verkauf von Liquids für E-Zigaretten unter das Tabakmonopol zu stellen, entbrannte auch eine Debatte über das Monopol selbst: Widerspricht dieses nicht sogar EU-Recht?

Monopolverwaltung und Finanzministerium waren sogleich außerordentlich bemüht, die Diskussion im Keim zu ersticken. Mit Argumenten, welche die gesellschaftspolitische Relevanz unterstreichen sollten: etwa die Tatsache, dass viele Menschen mit Behinderung Trafiken betreiben – was von großer sozialpolitischer Bedeutung sei. Zudem sei man der einzige Garant des Jugendschutzes.

Genau diese Argumente hat der Rechnungshof nun mit harscher Kritik widerlegt. So gebe es weder eine Unternehmensstrategie noch -ziele, den Trafikanten werde zu viel verrechnet. Und der Jugendschutz sei gröblich vernachlässigt worden. Dafür gebe es in der Monopolverwaltung viel zu hohe Bezüge und großteils freihändige Vergabe der Trafiken.

Die Tabakmonopolverwaltung dementierte umgehend: Alles Schnee von gestern, man habe längst reformiert. Wer mit Trafikanten spricht, bekommt ein anderes Bild: das des Monopolisten, der seine Kinder frisst. Und dabei gut dotierte Posten für Politgünstlinge schafft. Der Rechnungshofbericht schlägt in dieselbe Kerbe – mit fundierten Argumenten. Der Monopolist bekommt ein Glaubwürdigkeitsproblem. (Petra Stuiber, 7.4.2017)