Schon der Ton des Behörden- und Volksvertreters gegenüber Bürgern, die sich korrekt verhalten, ist seltsam. Zudem sollte der Polizist die StVO kennen.

Screenshot: Facebook

Eigentlich könnte es wurscht sein. Schließlich sind die sozialen Netze fest in Troll-Hand – und mit Trollen debattiert man nicht: Sie sind faktenresistent. Wenn der Troll aber Landtagsabgeordneter (Oberösterreich, SPÖ) und Polizist ist, ist seine öffentlich und unter Klarnamen gepostete Aufforderung – die kraft des Amtes nach Anweisung klingt – erwähnenswert. Steht sie doch im Widerspruch zu Gesetzen, die Mitglieder von Exeku- und Legislative achten und hochhalten sollen. Das geteilte Posting selbst ist ein alter Hut: "Liebe Rennradfahrer, wenn es an der Seite einen Radweg gibt und ihr nicht Lance Armstrong sei, verschwindet von der Straße."

Polizist, Politiker und Poster

Doch wenn es Hermann K., ebenjener Abgeordnete und Polizist, öffentlich teilt, darf man schon fragen. Zum einen rechtlich: Sollte ein Polizist nicht die StVO kennen – und wissen, dass Rennradfahrer auf "die Straße" dürfen? (§68 StVO). Und sollte ein Polizist nicht den Unterschied zwischen "Straße" und "Fahrbahn" kennen?

Auch der Ton eines Behörden- und Volksvertreters gegenüber Bürgern, die sich korrekt verhalten, wirft Fragen auf. So wie "wenn ihr nicht Lance Armstrong seid": Will Hermann K. nur gedopte Radfahrer auf der Straße?

Selbstherrliche Herrenfahrer

Doch egal ob Politiker, Polizisten oder selbstherrliche Herrenfahrer dieses Posting teilen, bleiben immer noch zwei Fragen offen: Würden sie Lance Armstrong erkennen? Und: Welchen Unterschied macht es, wenn man mit 100 km/h Radfahrer überholt, ob es Lance Armstrong (35-40 km/h) oder sonst wer (25-30 km/h) ist? (Thomas Rottenberg, 12.4.2017)