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Das steirische BFI möchte keine Lehrerinnen, die Kopftuch tragen.

Foto: dpa

Graz – Das steirische Berufsförderungsinstitut (BFI) holt nun laut ORF Steiermark ein Gutachten zum Thema Kopftuchverbot ein. Wie berichtet hatte das BFI nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach Arbeitgeber grundsätzlich religiöse Symbole verbieten können, eine entsprechende Dienstanweisung erlassen.

Eine muslimische Deutschtrainerin hätte deshalb ihr Kopftuch ablegen müssen, wollte das aber nicht hinnehmen und holte sich Unterstützung von der Arbeiterkammer.

Keine Sanktionen

Vorerst kann sie nun weiterhin mit dem Kopftuch arbeiten. Die Dienstanweisung gelte zwar noch immer, werde aber bis zum Vorliegen des Gutachtens nicht sanktioniert, erklärte Wilhelm Techt vom BFI Steiermark.

Die Expertise wird nun von der Arbeiterkammer an der Universität Innsbruck eingeholt. Geklärt werden soll, "inwieweit sogenannte neutrale Vorschriften überhaupt geeignet sind, ein generelles Kopftuchverbot zu rechtfertigen", meinte Werner Anzenberger, Leiter des Bereichs Soziales in der Arbeiterkammer Steiermark. Andere BFI-Einrichtungen hatten sich bereits zuvor von der Vorgangsweise der Steirer distanziert. (red, 12.4.2017)