Bürgerbeteiligung ohne Bürger: Andreas Rabl.

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Bürgerbeteiligung hat Tücken: Sie ist auf Bürger angewiesen. Diese Erfahrung musste der Welser Bürgermeister Andreas Rabl (FPÖ) machen. Nur 15 Prozent nahmen an der von ihm groß angekündigten "Bürgerbefragung" am 2. Oktober teil. Kritiker meinten, dass es auch an der Fragestellung gelegen hätte: Teils seien die Entscheidungen, um die es ging, schon vorab getroffen worden, heißt es. Teils waren die Fragen so formuliert, dass sie de facto nur eine Antwort zuließen. Das klang beispielsweise so: "Soll die Stadt Wels den Verlust der Volkshochschule erheblich reduzieren?"

Datenschutz verletzt

Nun erhält Rabl den nächsten Dämpfer. Und zwar von der Datenschutzbehörde: Dass sich der Bürgermeister Daten aus dem Melderegister holte, um die Bürger gezielt anschreiben zu können, sei rechtswidrig. Rabl habe das Recht auf Geheimhaltung personenbezogener Daten verletzt, heißt es im Bescheid, der dem STANDARD vorliegt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Berufungsfrist läuft.

Nur für Österreicher

Zwar dürfen Bürgermeister grundsätzlich im Melderegister nachschauen, wenn sie Informationen für einen wichtigen Zweck brauchen. Dieser Zweck muss aber durch ein Gesetz gedeckt sein. Rabl hatte argumentiert, er musste die Bürger über die Befragung "informieren". Tatsächlich gibt es eine Bestimmung, die eine Informationspflicht des Bürgermeisters definiert. Doch steht darin klar, dass eine Information nur dann vorliegt, wenn alle Bürger die Auskunft erhalten. Rabl hatte jedoch nur österreichische Staatsbürger über 16 Jahre informiert, nicht die gesamte Wohnbevölkerung.

Die Stadt Wels hat vier Wochen Zeit, um gegen den Bescheid zu berufen. Ob man dies tun werde, kann der Welser Magistratsdirektor Peter Franzmayr im STANDARD-Gespräch noch nicht sagen: "Wir prüfen das." Jedenfalls beharre man darauf, dass alles rechtens war – und spielt den Ball an die Datenschutzbehörde. Diese habe wohl ihre Ansicht geändert, denn früher, unter SPÖ-Stadtregierung, seien ähnliche Abfragen gemacht worden. Stimmt nicht, heißt es bei der Datenschutzbehörde, im Gegenteil: Man habe sich an einer Vorentscheidung orientiert, so der stellvertretende Leiter der Behörde, Matthias Schmidl, zum STANDARD. Und in dieser ging es "im Prinzip um denselben Sachverhalt". (Maria Sterkl, 13.4.2017)