Linz/Pasching/Regensburg – Der Prozess gegen einen Fußballfan, der bei einem Match in Pasching eine Sitzbank auf einen Polizisten geworfen hat, muss vor einem Schöffensenat neu verhandelt werden. Der Einzelrichter fällte am Mittwoch nach dem Ansehen eines Videos von der Tat ein Unzuständigkeitsurteil. Es bestehe der Verdacht, dass nicht wie angeklagt eine schwere, sondern eine absichtlich schwere Körperverletzung vorliege.

Beim Linzer Derby zwischen dem LASK und Blau-Weiß am 29. Juli des Vorjahres waren die Emotionen hochgegangen, die Exekutive musste sich zwischen den Sektoren postieren und rivalisierende Fangruppen trennen. Dabei kam es zu dem Vorfall, der am Mittwoch im Landesgericht Linz verhandelt wurde: Dem 30-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, eine 7,7 Kilo schwere Bank auf einen Polizisten geworfen zu haben. Dieser wurde am Kopf getroffen und erlitt eine Zerrung der Halswirbelsäule.

In den LASK-Sektor gestänkert

Der in seinem Heimatland mehrfach vorbestrafte Angeklagte aus Regensburg in Deutschland war nach eigenen Angaben zu Besuch bei einem Bekannten in Linz, einem Blau-Weiß-Fan, und hatte mit ihm das Spiel besucht. Obwohl selbst kein Blau-Weiß-Fan, habe er in den LASK-Sektor hineingestänkert, räumte er ein. Er gab auch zu, die Bank geworfen zu haben, beteuerte aber, er habe niemanden verletzen wollen. Er sei zuvor selbst von dem Sitzmöbel touchiert worden und habe es "im Affekt genommen und zurückgeschmissen". Er habe keine Polizisten bemerkt und auch nicht, dass er jemanden getroffen habe.

Ein Video zeigt allerdings, wie er das aus drei Sitzen bestehende Tribünenteil in hohem Bogen in den mit Fans und etlichen – an den weißen Helmen gut erkennbaren – Exekutivbeamten wirft und dann rasch einige Schritte weitergeht. Dass das nicht ganz mit der von ihm geschilderten Version in Einklang zu bringen ist, erklärte er u. a. mit seiner Alkoholisierung – "sieben oder acht Bier und einen halber Liter Schnaps" habe er intus gehabt.

Richter Clemens Hödlmoser ließ sich das Video mehrmals vorspielen und kam dann zu dem Schluss: "Ich glaube, dass ich nicht zuständig bin." Die Staatsanwaltschaft hatte Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwere Körperverletzung angeklagt, seiner Ansicht nach komme aber durchaus auch absichtlich schwere Körperverletzung in Betracht. Der Fall müsse daher vor einem Schöffengericht verhandelt werden. Er fällte ein Unzuständigkeitsurteil. Staatsanwaltschaft und Verteidigung gaben keine Erklärung ab, daher ist es nicht rechtskräftig. (APA, 12.4.2017)