Graz – Reaktionen, die hatte er erwartet, aber nicht in dieser Intensität und Härte. "Dass jemand, der die Willkommenskultur lebt und bisher eher als Gutmensch bezeichnet wurde, nun als Rassist beschimpft wird, das tut weh", sagt Willi Techt.

Der Chef des steirischen BFI (Berufsförderungsinstitut) hat mit seiner neuen Dienstanordnung verstört. Kurz nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hatte, dass Unternehmen das Tragen von religiösen Symbolen verbieten können, hatte Techt das Urteil für das BFI in der Steiermark umgehend adaptiert und das Leitbild der Bildungseinrichtung per Dienstordnung um die – nun umstrittene – Passage ergänzt:

"Das BFI Steiermark achtet im Sinne seiner wichtigen sozialen, kulturellen und inhaltlichen Breite auf weltanschauliche und religiöse Neutralität. Unser Lehr- und Lernklima ist geprägt von einem Weltbild des humanistischen Denkens, der Rationalität und der Säkularität sowie, darauf aufbauend, vom Prinzip ... der vollen Gleichberechtigung von Mann und Frau. Aus diesem Grunde finden sichtbare Symbole religiöser Identifikation in unseren Bildungsprogrammen, Bildungsräumen sowie Lehr- und Lerninhalten keinen Platz."

Es gehe letztlich auch darum, dass Migrantinnen und Migranten die Möglichkeit erhalten sollen, in einem religionsfreien Raum unterrichtet zu werden, hatte Techt argumentiert. Dass davon auch das Kopftuch betroffen ist, löste bei Integrationsvereinen, muslimischen Verbänden, aber auch in seiner Partei, der SPÖ, Empörung aus. In den sozialen Medien hingegen erntete das BFI großteils Zustimmung – selbst von führenden Grünen-Politikern.

Klage gegen Kopftuchverbot

Nachdem eine zum Islam konvertierte Steirerin – sie ist als BFI-Deutschtrainerin engagiert – nun aber drohte, wegen des Kopftuchverbotes zu klagen, hat die steirische Arbeiterkammer, eine Trägerorganisation des BFI, die Notbremse gezogen – wegen Drucks aus Wien, wie es intern heißt.

Die AK holt nun ein Rechtsgutachten der Innsbrucker Uni ein. Die dortigen Arbeitsrechtler sollen das europäische Urteil noch einmal überprüfen und klären, ob mit dem EuGH-Urteil auch in Österreich ein Kopftuchverbot gedeckt ist. "Die Prüfung ist für uns kein Problem, wir haben unsere Anordnung ganz genau rechtlich abgecheckt, ich habe keine Zweifel, dass das europäische Urteil auch in Österreich halten wird", sagt Willi Techt, der keine weitere Stellungnahme zur Causa mehr abgeben will, bis das Rechtsgutachten der Uni Innsbruck vorliegt.

Bis zur Klärung gilt zwar die Dienstanweisung weiter, die Sanktionen sind aber ausgesetzt.

(Walter Müller, 13.4.2017)