Das Logo von "Zur Zeit" bis Ende 2016 sei eine Verletzung des Markenrechts, urteilte das Hamburger Landgericht.

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Nach der einstweiligen Verfügung wurde das Logo von "Zur Zeit" geändert – das Cover oben zeigt das alte.

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Wien/Hamburg – Bei der juristischen Auseinandersetzung zwischen der deutschen Wochenzeitschrift "Die Zeit" und dem österreichischen Rechtsaußenmagazin "Zur Zeit" geht es nicht um die aktuelle Titelgestaltung – wie nach ersten Informationen am Freitag berichtet –, sondern um jenes Logo, das bis Ende des Jahres 2016 beim FPÖ-nahen Magazin im Einsatz war.

Laut einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg verletzte "Zur Zeit" nämlich mit dem Cover jahrelang das Markenrecht der Hamburger "Die Zeit", die sich die Wort-Bild-Marke schützen ließ und jetzt Schadenersatz fordert. Die deutsche Wochenzeitung erscheint seit 1946, "Zur Zeit" seit 20 Jahren.

Herausgeber von "Zur Zeit" sind Andreas Mölzer, ehemaliger EU-Abgeordneter der FPÖ, und der frühere ORF-Chefredakteur Walter Seledec. Zum STANDARD sagte Mölzer am Dienstag, er denke nicht daran, auf die finanzielle Forderung einzugehen: "Es ist kein Schaden entstanden." Er sehe keinen Grund, Lizenzgebühren zu zahlen.

Altes Logo auf den E-Paper-Ausgaben

Beanstandet wurden über 80 Ausgaben von "Zur Zeit", die in einem Zeitraum von vier Jahren mit dem Logo publiziert wurden. Begründet wird das damit, dass "Zur Zeit" die Versalien von "Die Zeit" beinahe identisch übernommen habe. Nach dem rechtskräftigen Verbot im Dezember soll "Zur Zeit" die Aufforderung des Hamburger Verlags ignoriert haben, etwa die E-Paper-Ausgaben zu entfernen, die auf der Webseite zu finden waren. Aufgrund eines "Lizenzschadens" stellt die "Die Zeit" jetzt Schadenersatzforderungen.

Das "Zur Zeit"-Logo wurde nach der Klage geändert und widerspricht jetzt nicht mehr dem Markenrecht. Mittlerweile wurden auch die E-Paper-Ausgaben der letzten Jahre adaptiert und mit dem neuen Logo versehen. In einem Brief an die "Freunde und Förderer" schrieb "Zur Zeit" von "fünf- bis sechsstelligen Summen", die "allzu gefinkelte deutsche Anwälte" fordern, was den "Ruin" für das Blatt bedeuten würde. Ein Spendenaufruf heiße nicht, dass "Zur Zeit" zahlen werde, so Mölzer. Ganz im Gegenteil: "Wir werden jetzt überprüfen lassen, ob überhaupt eine Verwechselbarkeit gegeben war." Damals sei das akzeptiert worden, aber: "Wir lassen uns nicht mundtot machen."

Rund 50.000 Euro

Auf STANDARD-Anfrage dementiert "Die Zeit", dass es bei dem Logostreit um einen sechsstelligen Betrag gehe. Es handle sich um eine mittlere fünfstellige Summe, die nicht näher präzisiert wurde. Eine außergerichtliche Einigung werde angestrebt.

Warum das Logo nicht schon früher beanstandet wurde? Man habe es in den letzten vier Jahren schlicht und einfach nicht bemerkt, heißt es. "Zur Zeit" erscheint laut eigenen Angaben mit einer Auflage von 22.000 Exemplaren. (omark, 18.4.2017)