Wien – Die Argumentation von Zarko V. (Name geändert, Anm.) ist allzu häufig zu hören, wenn es vor einem Strafgericht um Körperverletzung, Nötigung und Stalking im Zuge eines Beziehungsendes geht. Vor allem, wenn es Männer sind, die auf dem Anklagestuhl Platz nehmen müssen.

"Ich wollte, dass wir als Familie wieder zusammenkommen!", und "Ich habe ihr doch alles gegeben: ein Auto und eine schöne Wohnung!", sagt V. also. Der Fall des 34-Jährigen unterscheidet sich allerdings in einem ungewöhnlichen Detail von jenen, mit denen sich die Justiz sonst so beschäftigt: Er ist ebenso wie seine Ex-Gattin gehörlos, was bei der Entscheidung von Richterin Erika Pasching eine Rolle spielen wird.

Eigentlich war die Verbindung schon längst beendet, das Paar seit April 2016 geschieden. V. wollte die Trennung offensichtlich nicht wahrhaben. Denn Ende November eskalierte die Situation.

SMS von der Polizei

"Es gab Streitigkeiten, weil sie mich verlassen hat", erklärt er in Gebärdensprache. "Und was war am 29. November?", fragt die Richterin. "Ich habe sie gezwickt, es gab eine Rangelei, dann bin ich spazieren gegangen. Bis ich eine SMS der Polizei bekommen habe, dass ich mich melden soll."

Ganz so harmlos war es doch nicht, gesteht er ein, nachdem ihm Pasching die Version der Ex-Frau vorhält. Der Unbescholtene gibt schlussendlich zu, die Frau in ihrer Wohnung gewürgt, grob gepackt, ins Gesicht geschlagen und getreten zu haben. "Sie haben ihr ja auch gedroht, Sie bringen sie um, wenn sie zur Polizei geht?" – "Ich war in Rage, das würde ich nie im Leben tun", beteuert der Angeklagte.

V. gibt auch zu, dem Opfer bis Februar hunderte, teils bedrohliche, SMS geschrieben zu haben. "Die Situation war sehr chaotisch. Ich akzeptiere das jetzt aber, seit Ende Februar ist das vorbei", berichtet er.

Ex-Frau wünscht sich Therapie für Angeklagten

Eine Aussage, die von seiner Ex-Frau bestätigt wird, sie hat mittlerweile ihre Ruhe. Sie will 100 Euro Schmerzensgeld und hat vor allem einen Wunsch: "Ich will, dass er eine Therapie macht", bittet sie. Auch um des gemeinsamen fünfjährigen Sohnes willen.

Einen Wunsch, den ihr Pasching erfüllt. Sie entscheidet sich rechtskräftig für eine Diversion mit zwei Auflagen. Er muss das Schmerzensgeld zahlen und die Therapie machen. Plötzlich stutzt sie und wendet sich an die Dolmetscherin. "Es ist natürlich jetzt die Frage, wie das mit der Therapie funktioniert. Haben Sie da Erfahrungen?" – "Bei den Barmherzigen Brüdern gibt es psychologische Beratungen in Gebärdensprache, dort müsste man das wissen", antwortet die Dolmetscherin.

Die Frage ist durchaus relevant – denn hält V. die gerichtliche Weisung nicht ein, wird der Prozess gegen ihn fortgesetzt. Ob es, und falls ja welche Angebote es gibt, lässt sich nur schwer eruieren. Eine schriftliche STANDARD-Anfrage beim Österreichischen Gehörlosenbund wurde nicht beantwortet. (Michael Möseneder, 27.5.2017)