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Präsident Erdoğan gewinnt Macht.

Foto: REUTERS/Murad Sezer/File Photo

Ankara/Brüssel – Die EU-Kommission hat die Türkei vor der Einführung der Todesstrafe im Anschluss an das Referendum gewarnt. Ein Sprecher erklärte am Dienstag, die Todesstrafe wäre "nicht nur eine rote Linie, sondern die röteste aller roten Linien". Es würde sich auch um ein "klares Signal handeln, dass die Türkei nicht mehr Mitglied der europäischen Familie sein will".

Der Sprecher rief gleichzeitig die türkischen Behörden nach dem Referendum zu Zurückhaltung und Vorsicht auf. Die Bedenken bezüglich der Unregelmäßigkeiten im Verlauf des Referendums, die von internationalen Wahlbeobachtermissionen angeprangert worden seien, müssten ernsthaft untersucht werden. "Wir rufen die türkischen Behörden dazu auf, die nächsten Schritte sorgfältig zu überlegen." Ankara sollte den "breitesten nationalen Konsens nach dem Referendum suchen". Außerdem müssten alle Untersuchungen fair und transparent stattfinden.

Jedenfalls werde die Türkei weiterhin dazu ermutigt, sich der EU anzunähern, statt sich "weiter und schneller von uns zu entfernen", erklärte der Sprecher. Auf Auswirkungen auf die Visafreiheit für türkische Staatsbürger angesprochen, erklärte er, seitens Ankara würden weiterhin sieben der notwendigen Bedingungen nicht erfüllt sein. Die Türkei müsse zunächst diese Punkte erledigen, um so schnell wie möglich in Richtung Visaliberalisierung gehen zu können. Jedenfalls setze die Kommission ihre Arbeit fort. "Wir tragen unseren Teil bei und hoffen, dass der andere Teil das gleiche macht."

Ausnahmezustand bis Juli verlängert

Nach dem Verfassungsreferendum ist der Ausnahmezustand in der Türkei verlängert worden. Das Parlament in Ankara stimmte am Dienstag der zuvor von der Regierung beschlossenen Verlängerung um drei Monate zu, wie die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu meldete.

Der Ausnahmezustand gilt nun mindestens bis zum 19. Juli. Der Nationale Sicherheitsrat hatte in der Nacht auf Dienstag unter Vorsitz von Erdogan eine Verlängerung empfohlen. Zur Begründung hieß es, die Maßnahme diene "dem Schutz unserer Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit sowie den Rechten und Freiheiten unserer Bürger". (APA, 18.4.2017)