Gute Nachrichten für Handy-Kunden den Mobilfunkers "3".

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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat vor Gericht einen Erfolg gegen den Mobilfunkanbieter "3" erzielt. Das Handelsgericht Wien erklärte nun eine Klausel für unzulässig, die einseitige Vertragsänderungen von Seiten des Mobilfunkanbieters unbeschränkt zugelassen hat. Die Klausel entspricht nicht den Anforderungen der Konsumentenschutzbestimmungen, sie ist intransparent und benachteiligt die Kunden gröblich, urteilte das Gericht. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig.

"3" geht in Berufung

"3"-Sprecher Tom Tesch kündigte gegenüber dem WebStandard an, in Berufung zu gehen. Er betonte auch, dass "Kunden schriftlich über ihr außerordentliches Kündigungsrecht informiert wurden." Die beanstandete AGB-Klausel, die den Wortlaut des Paragrafen 25 Telekommunikationsgesetz wiedergebe, entspreche der bisherigen Judikatur des OGH und der ausdrücklichen Rechtsmeinung der Regulierungsbehörde, argumentiert der Mobilfunker. Die Klausel werde daher im Wesentlichen inhaltsgleich von der gesamten Branche angewendet.

16 Tarife erhöht und Servicepauschale eingeführt

Die Konsumentenschützer wurden auf den Plan gerufen, nachdem "3" im September 2016 bei 16 Tarifen das monatliche Grundentgelt um bis zu drei Euro erhöhte und unter anderem eine jährliche Servicepauschale von 20 Euro einführte. (sum, 19.4.2017)