Wien – Der Prozess gegen Bir R. beleuchtet, wie schwierig es ist, mit psychisch Kranken umzugehen, die keinerlei Krankheitseinsicht zeigen und sich daher für geistig völlig gesund halten. Dem 49-Jährigen wird vorgeworfen, am 7. November in einer Tschibo-Filiale eine Verkäuferin mit einem Klappmesser und dem Einsatz desselben bedroht zu haben. Daher soll er in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden.

Der in Deutschland geborene und aufgewachsene Brite hat eine lange Vorgeschichte. Im Alter von 21 Jahren brach bei ihm eine paranoide Schizophrenie aus, zwischen 1993 und 2001 sammelte er in Deutschland vier Vorstrafen. Die letzte, eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, führte dazu, dass er in eine Anstalt eingewiesen wurde, die er 2014 wieder verlassen konnte.

Zwischen drei und 30 Unternehmen

Er selbst ist überzeugt davon, ein aus drei bis 30 Unternehmen bestehendes Firmenimperium und 20 Billionen Schilling (sic) zu besitzen. Tatsächlich ist er durchaus wohlhabend – 2.400 Euro seiner Pension erhält er monatlich von seiner Sachwalterin.

Gleichzeitig führt er offenbar ein Leben wie der Romanheld Jack Reacher. Er zieht von Hotel zu Hotel, braucht er Kleidung, kauft er neue und entsorgt die alte. Das machte er laut einer Angestellten am Tattag auch im Geschäft.

"Dann bin ich in ein anderes Geschäft gegangen und habe mir ein Messer gekauft", erzählt er dem Schöffensenat unter Vorsitz von Christoph Bauer. "Warum haben Sie das denn gekauft?", interessiert diesen. "Weil es mir gefallen hat."

Messer nur angesehen

Anschließend sei er zurück zu Tschibo gekommen, um zu frühstücken. "Während ich gewartet habe, habe ich mir das Messer angeschaut", schildert der Betroffene weiter. "Da hat eine Frau gesagt, ich soll das weggeben." Er habe "Sie haben mir nichts zu sagen!" geantwortet, gedroht habe er aber nicht. Dass die Frau die Polizei verständigte, weiß er noch, auf die Ankunft der Beamten wartete er bei einer Tankstelle.

Seit damals ist er in einem Spital untergebracht. "Nehmen Sie dort Medikamente?", fragt ihn Bauer. "Ja. Sieben." – "Welche?" – "Zwei lange weiße, zwei punkt-weiße, gelbe ..." – "Und warum?" – "Damit ich ruhig bleibe." – "Und was sagen Sie dazu?" – "Ich halte mich psychisch nicht für krank", erklärt R. im Brustton der Überzeugung.

Eine der Angestellten sagt als Zeugin aus, der Betroffene habe im Geschäft mit sich selbst gesprochen und immer wieder sein Messer auf- und zugeklappt, was beunruhigend gewirkt habe. Als er aufgefordert wurde, das zu unterlassen, sei er "ausgerastet". Und habe auch gesagt: "Wenn ich will, steche ich Dich ab." Ob er dabei das Messer schon weggesteckt hatte, weiß sie nicht mehr, Stichbewegungen habe er jedenfalls gemacht.

Triste Risikoprognose

Der psychiatrische Sachverständige Siegfried Schranz geht davon aus, dass R. seine Affekt- und Impulsausbrüche, die er aus nichtigen Gründen auch im Verhandlungssaal zeigt, nicht unter Kontrolle habe. Eine Krankheits- und Behandlungseinsicht fehle, darüber hinaus hätten die Medikamente in den vergangenen drei Monaten seinen Zustand nicht gebessert.

Daraus leitet der Experte eine "hohe Wahrscheinlichkeit" ab, dass es auch in Zukunft zu Zwischenfällen komme. Angesichts der Verurteilungen in Deutschland seien auch schwere Körperverletzungen denkbar.

Nach 20 Minuten kommt der Senat zur nicht rechtskräftigen Entscheidung, den Betroffenen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einweisen zu lassen. "Eine bedingte Einweisung mit der Auflage regelmäßiger Arztbesuche kommt bei Ihnen aufgrund ihres Lebenswandels nicht infrage", begründet Bauer. Der Angeklagte beginnt daraufhin mit einer Erklärung, fügt sich aber dann seinem Schicksal und wird abgeführt. (Michael Möseneder, 7.5.2017)