Wien – Die Wohnungen des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF; die Staatsanwaltschaft ermittelt rund um die Verkäufe wegen Untreueverdachts) brachte den Erwerbern aus deren Sicht nicht nur Vorteile. Einer der Beschuldigten, der 167 Wohnungen der Wiener ÖIF-Objekte Strom- und Trinkhausstraße 2008 um rund 1,2 Millionen Euro (laut Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA 20 Prozent unter Schätzwert) gekauft hat, dürfte sein Engagement später bereut haben. Jedenfalls hat er dem Fonds laut einem Ex-ÖIF-Manager 2015 die Rückabwicklung des Kaufs vorgeschlagen.

Denn: Der Mietzins für die Wohnungen sei nicht frei vereinbar und der Sanierungsbedarf hoch gewesen. Der zum Außenministerium ressortierende Fonds reagierte aber nicht auf die Idee – und die Finanzprokuratur als Anwältin der Republik und ihrer Behörden lehnte die Rückabwicklung im Sommer 2016 ab.

Scheinangebot

Für die 13 Beschuldigten in der Causa gilt die Unschuldsvermutung, einer von ihnen hat gestanden. Er habe ein Scheinangebot für Strom- und Trinkhausstraße gelegt und zudem eine Scheinrechnung erstellt, heißt es in seiner Darstellung an die WKStA.

Die stützt sich auch auf den Bericht des Rechnungshofs (RH), der 2015 schwere Kritik am ÖIF geäußert hatte. Die staatlichen Prüfer haben dabei auch die Dienstverträge der Geschäftsführer des Fonds unter die Lupe genommen – und auch da Unorthodoxes zu Tage gefördert. Zur Erinnerung: Der von 2002 bis Ende 2012 tätige ÖIF-Chef zählt zu den Beschuldigten, er bestreitet die Vorwürfe.

Sein Dienstvertrag war bis Ende 2006 befristet, im Jänner 2006 wurde auf unbefristet umgestellt, eine Gehaltserhöhung kam auch dazu. Das im Innenministerium (zu dem ressortierte der ÖIF damals) zur Aufsicht installierte Kuratorium stimmte der Umstellung auf unbefristet zu; für die Gehaltserhöhungen 2006 und 2008 aber gab es keinen Beschluss des Gremiums. Die Änderungen wurden nur vom Vorsitzenden des Kuratoriums bzw. dessen Vize (hohe Beamte des Innenministeriums) gegengezeichnet.

Im April 2010 folgte das nächste Goodie: Dem ÖIF-Chef wurde zusätzlich zur Abfertigung neu eine freiwillige Abfertigung gemäß Angestelltengesetz zugesagt; letztlich flossen 15.000 Euro. Auch dafür fehlte laut RH der Beschluss, auch das widersprach der Vertragsschablonenverordnung des Bundes. Der ÖIF hat diese Darstellung des Rechnungshofs gemäß dessen Bericht: bestätigt. (Renate Graber, 20.4.2017)