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Erfolgreicher Protest gegen die neue Landebahn in Schwechat: womöglich ein Pyrrhussieg der Umweltschützer?

Foto: AP/Ronald Zak

Der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter hat für seinen Brief an Bundeskanzler Christian Kern, in dem er das Beschneiden der Kompetenzen der Verwaltungsgerichte in Umweltfragen fordert, viel Kritik eingeheimst. Von Politikern, Juristen und Kommentatoren wird der Vorstoß der Landeshauptleute, die Platter vertritt, als Angriff auf eine unabhängige Gerichtsbarkeit ausgelegt.

Das ist nicht ganz gerecht. Platter hat in seinem Brief seinen Finger an einen wunden Punkt der derzeitigen Gewaltenteilung in Österreich gelegt. Die Verwaltsgerichtsreform, die 2014 in Kraft trat, hat dem Bundesverwaltungsgericht eine Rolle zugeteilt, die ihm nicht zustehen sollte: bei Großprojekten die Abwägung zwischen unterschiedlichen öffentlichen Interessen auch dort vorzunehmen, wo die Gesetze keine klare Antwort geben, und dann in der Sache selbst zu entscheiden. Das kritisieren auch führende Rechtsexperten wie der Verfassungsrechtler Franz Merli, Nachfolger von Heinz Mayer am Wiener Juridicum.

Richtern fehlt die Legitimität

Genau das ist bei der umstrittenen Entscheidung zur dritten Wiener Flughafenpiste geschehen. Das Problem daran ist nicht, dass die drei Richter in diesem Senat befangen oder nicht qualifiziert waren, wie empörte Kritiker suggerierten. Das Problem ist, dass Richtern – und hier insbesondere Verwaltungsrichtern – die Legitimität fehlt, solche weitreichenden und im Kern politischen Entscheidungen zu treffen. Das zeigt sich genau auch jetzt in der öffentlichen Reaktion auf den Flughafen-Spruch.

Dieser war sicher nicht falsch. Es ist legitim, dem Klimaschutz beim Wiener Flughafen Vorrang vor dem Standort und den Arbeitsplätzen zu geben. Aber diese Schlussfolgerung lässt sich aus keinem Gesetz zwingend ableiten; es ist ein reines Werturteil, für das in einer Demokratie Politiker geradestehen sollten.

Sie können natürlich die Gesetze nachschärfen, allen voran das Luftfahrtgesetz von 1957, das aus einer Zeit stammt, als weder Umwelt- noch Klimaschutz ein Thema war. Aber alle Problemstellungen im Infrastrukturausbau lassen sich nicht in Gesetzestexte fassen.

Zurück an die Behörde wäre besser

Deshalb wäre es besser gewesen, wenn ein Verwaltungsgericht einen Bescheid wie jenen zum Bau der dritten Piste einfach aufgehoben und die Entscheidung mit der Auflage, den Klimaschutz stärker zu berücksichtigen, an die Landesbehörden zurückverwiesen hätte.

Es ist stark zu vermuten, dass auch dann der Bau der Piste nicht bewilligt worden wäre – oder nur mit so harten Auflagen, dass das Projekt nicht mehr wirtschaftlich wäre. Österreichs klimapolitische Verpflichtungen sind einfach zu weitreichend. Aber es hätte niemand behaupten können, dass die demokratisch legitimierte Politik in einer so zentralen Frage ignoriert worden ist. Doch eine Zurückverweisung ist nach der jetzigen Rechtslage nicht möglich.

Umwelt- und Klimaschutz nicht aushebeln

Allerdings zielt der Platter-Vorstoß darauf, dem Bund und den Ländern die Möglichkeit zu geben, die selbstgesteckten Umweltziele bei Großprojekten zu ignorieren. Sie wollen bauen, auch wenn es auf Kosten des Natur- und Klimaschutzes geht. Denn bei solchen Projekten sind die wirtschaftlichen Interessenvertreter fast immer stärker.

Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz benötigt zwar immer Novellierungen. Aber wenn man dort zusätzlich Wirtschaftsinteressen hineinschreibt und dann die Verfahren beschleunigt, werden damit der Umweltschutz genauso wie die Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehebelt – und damit auch völkerrechtliche Verpflichtungen (Aarhus-Konvention). Dagegen muss man sich jedenfalls sträuben.

Sollten sich die Landeshauptleute mit der Wirtschaftskammer im Rücken hier durchsetzen, dann würde sich die Flughafen-Entscheidung als Pyrrhussieg für die Umweltschützer erweisen. Dass es so weit kommt, ist allerdings unwahrscheinlich. (Eric Frey, 20.4.2017)