Rudolf Thienel möchte nicht Präsident des Verfassungsgerichtshofes werden, versichert er.

Foto: APA/HERBERT PFARRHOFER

Wien – Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gegen eine dritte Piste am Flughafen Schwechat weist auch der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH), Rudolf Thienel, den Vorstoß der Landeshauptleute auf Entmachtung der Verwaltungsgerichte zurück. Man könne diese nicht dafür schelten, dass sie Vorgaben des Gesetzgebers umsetzen, sagte er in der "Presse" am Montag.

Zum konkreten Fall wollte er sich nicht äußern, weil er Vorsitzender im zuständigen VwGH-Senat ist. "Wenn man Staatszielbestimmungen und bestimmte Wertungen in die Rechtsordnung und noch dazu in die Verfassung hineinschreibt, hat das naturgemäß normative Folgen", meinte er aber in Hinblick auf den in der Bundesverfassung und in der niederösterreichischen Landesverfassung verankerten umfassende Umweltschutz. "Das ist keine Sonntagspredigt, sondern eine normative Vorgabe, die von den Gerichten zu beachten ist."

Rechtsstaatlicher Fortschritt

In einem entwickelten Rechtsstaat sollte es eine klare Arbeitsteilung geben, betonte er weiter. Die Politik definiere die allgemeinen Regeln und Gesetze, Einzelfallentscheidungen sollten von einem Gericht getroffen werden, das von tagespolitischen Einflüssen unabhängig sei.

Die 2012 einstimmig im Nationalrat beschlossene Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit und die darin verankerte "reformatorische Entscheidungsbefugnis" der Gerichte (sie entscheiden in der Sache selbst, die Verwaltung kann keine neue Entscheidung treffen) verteidigte Thienel. Dies sei ein "außerordentlicher rechtsstaatlicher Fortschritt" gewesen, der die Verfahren beschleunigt habe.

Gegen Anlassgesetzgebung

"Man sollte jetzt nicht aus Anlass einer Entscheidung dieses System grundsätzlich wieder infrage stellen, sondern in Kauf nehmen, dass es manchmal Entscheidungen gibt, mit denen eine Partei nicht zufrieden ist", sagte der VwGH-Präsident: " Wenn zwei streiten, kann nur einer gewinnen. Man sollte den rechtsstaatlichen Fortschritt nicht zurücknehmen."

Kein Interesse hat Thienel übrigens daran, Gerhart Holzinger als Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) nachzufolgen. Die Frage, ob er sich bewerben werde, beantwortete er mit einem knappen: "Nein." (APA, 24.4.2017)