Die Kriegsverbrecherin Maria Mandl wurde 1947 beim Auschwitz-Prozess in Krakau vom Obersten Volksgericht zum Tode verurteilt und 1948 gehängt.

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Maria Mandl nach ihrer Verhaftung. Im August 1945 wurde die Münzkirchnerin von Soldaten der US-Armee festgenommen und verhört. Ihr Name lautet richtig Maria Mandl ohne "e", wurde aber fälschlicherweise auch öfter mit "e" (Mandel, siehe Bild) geschrieben.

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Ried/Münzkirchen – Die Oberaufseherin des Frauenlagers im KZ Auschwitz, Maria Mandl, war für ihr grausames und brutales Vorgehen bekannt. Die in Münzkirchen im Innviertel geborene Mandl suchte Frauen für Menschenversuche aus und selektierte Häftlinge für die Gaskammer. Sie soll Häftlinge misshandelt, geschlagen und gefoltert haben.

Wie DER STANDARD berichtete, wird Mandl in ihrer Todeserklärung aus dem Jahr 1975 vom Kreisgericht Ried als im KZ verstorben geführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde Mandl in dem Dokument mit 31. Dezember 1944 für tot erklärt. Obwohl die Kriegsverbrecherin 1947 beim Auschwitz-Prozess in Krakau vom Obersten Volksgericht zum Tode verurteilt und am 24. Jänner 1948 gehängt worden war.

"Damit widmete die österreichische Justiz die NS-Massenmörderin zum KZ-Opfer um", kritisierte Robert Eiter, Vorstandsmitglied des Mauthausen Komitees. Das Mauthausen Komitee forderte, diese "dreiste Geschichtsfälschung" müsse korrigiert werden. Es wollte Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) ersuchen, die Richtigstellung von Mandls Todeserklärung zu veranlassen.

Der Vizepräsident des Landesgerichts Ried, Walter Koller, reagierte aber von sich aus. Er fragte beim Mauthausen Komitee an, ob Tag und Ort der Hinrichtung Mandls zu belegen seien. "Mithilfe des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes ist das rasch gelungen", sagt Eiter. Daraufhin sorgte das Landesgericht für einen formellen Beschluss. Demnach wurde die Todeserklärung von 1975 ersatzlos aufgehoben, weil diese aktenkundig unrichtig sei.

Richtige Auskunft nicht berücksichtigt

Denn am Bezirksbericht wurde auch die in der Todeserklärung erwähnte Mitteilung des Internationalen Suchdienstes Arolsen vom 15. Mai 1975 gefunden. In dieser heißt es, Maria Mandl "war von vom 27. August bis 30. August 1945 in der Strafanstalt St. Georgen-Bayreuth inhaftiert. Über das Schicksal nach dem 30. August 1945 liegen uns keine Hinweise vor."

Wie es dazu kommen konnte, dass die richtige Auskunft des Internationalen Suchdienstes für die Todeserklärung inhaltlich nicht berücksichtigt wurde, sei heute nicht mehr nachvollziehbar, heißt es in der Begründung des Gerichts. Die heutige Leitung des Landesgerichts trage keine Schuld daran, dass vor 42 Jahren ein schwerer Fehler begangen wurde, betont Eiter. "Aber sie hat ihre Verantwortung wahrgenommen, den Fehler aus der Welt zu schaffen. Das verdient Respekt."

Film über Pechmarie

Erst im Vorjahr ist ein Film über die Leiterin des Frauenlagers Auschwitz-Birkenau unter dem Titel "Pechmarie. Das Leben von Maria Mandl" erschienen. Der Film der Salzburger Christian Strasser und David Neumayr schildert in dokumentarischer Form mit Schauspielelementen das Leben von Maria Mandl. Auch Zeitzeugen aus Münzkirchen kommen in der Dokumentation zu Wort.

Zum 100. Geburtstag von Maria Mandl fuhr das Filmteam Strasser und Neumayr ihren Lebensstationen nach und stellte fest, dass Verwandte und Bekannte auch heute die Dimensionen ihrer Taten nicht verarbeitet haben. Der Film wurde auf zahlreichen internationalen Festivals vorgeführt und ausgezeichnet. (Stefanie Ruep, 24.04.2017)