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Die neue Landesbetriebsordnung für das Taxi- und Mietwagen-Gewerbe trifft zielgenau Ubers Wettbewerbsvorteile.

Foto: REUTERS/Kai Pfaffenbach

Uber ist ein beinahe stereotypisches Produkt des Silicon Valleys. Als ich während meines Studienaufenthaltes ebendort mangels vertretbarer öffentlicher Verkehrsmittel zum Nutzer wurde, wurden seine Vorteile bald evident. Das Service ist informell und schnell, die Preise sind niedrig, die Qualitätskontrolle erfolgt teils von Seiten des Unternehmens, teils durch die Bewertungen der Kunden. Die Fahrzeuge sind neu und sauber, die Fahrer meist gut gelaunt und höflich. Die Wartezeiten sind kurz, die Fahrten zügig und effizient. Uber kontrolliert über die App, ob die Fahrer den schnellsten und daher billigsten Weg zum Ziel nehmen, und sobald man sich dem Ziel nähert, vibriert oft auch schon das Handy des Fahrers und zeigt ihm die Position seines nächsten Kunden an.

Dass dieses Produkt nicht in die österreichische Wirtschaftsrealität passt, ist kein Wunder. Die Qualitätskontrolle erfolgt dezentral und privat, nicht durch eine Behörde oder gesetzliche Vorschriften. Die Fahrzeuge warten nicht an einigen wenigen zugewiesenen Stellen, sondern transportieren beinahe ständig Fahrgäste und sind daher in fast jedem Winkel der Stadt anzutreffen. Was wohl am Schlimmsten ist: Die Fahrer sind weder Kammermitglieder noch haben sie einen Gewerbeschein oder eine sonstige Berechtigung.

Dienst stößt auf wenig Gegenliebe in Wien

Es ist keine Überraschung, dass dieser Service in Wien nicht nur auf Gegenliebe stößt, insbesondere bei der Vertretung der etablierten Taxifahrer in der Wirtschaftskammer. Kein Wunder, so haben Ride-Sharing-Apps in vielen Städten die klassischen Taxis de facto ersetzt. Dass die Bedenken der Sparte Transport und Verkehr der Wiener Wirtschaftskammer jedoch von der Wiener Landesregierung geteilt werden, die eigentlich die Interessen aller Wiener vertreten sollte, ist besorgniserregend.

Die neue Landesbetriebsordnung für das Taxi- und Mietwagen-Gewerbe trifft zielgenau Ubers Wettbewerbsvorteile. Sie attackiert die Effizienz und Flexibilität, indem sie den Fahrern ohne erkennbaren Mehrwert aufzwingt, nach jeder Fahrt zur Betriebsstätte zurückzukehren. Und sie attackiert die einfache Zugänglichkeit des Dienstes für interessierte Fahrer indem sie jedem, der sich durch Uber etwas hinzuverdienen will, zusätzliche bürokratische Hürden aufzwingt, die vorgeblich die Qualität des Dienstes sichern sollen.

Und die Konsumenteninteressen?

Es handelt sich bei diesem Gesetz um den Versuch, die Etablierung von Uber in Österreich zu verhindern. Wer jemals Nutzer einer Ride-Sharing-App war, wird kaum glauben, dass durch diese Regelungen Konsumenteninteressen gewahrt werden. Warum eine Rückkehr an den Betriebsstandort nach jeder Fahrt irgendeine andere Auswirkung haben sollte, als dass Kunden länger warten und Fahrer mehr leere Kilometer zurücklegen müssen und warum diese Vorschrift irgendeine Auswirkung auf die Qualität der Dienstleistung haben sollte, ist völlig schleierhaft. Nein, hier geht es eindeutig nur darum, ein unterlegenes Geschäftsmodell vor dem Aussterben zu schützen.

Das Problem an dieser Art Politik zu machen: Wir Bürger bezahlen dafür die Rechnung in Form von teureren Dienstleistungen. Die neue Regelung ist zwar weder Steuer, noch eine direkte Verwendung öffentlicher Gelder. Dennoch kann kein Zweifel bestehen, worum es sich hier handelt. Jeder Euro, den Konsumenten mehr für ein schlechteres Service bezahlen, ist eine Subvention. Schlussendlich zahlen die Rechnung also – wie meistens – die Bürger. (Wenzel Roehsner, 11.5.2017)