Ankara – Nach dem umstrittenen Verfassungsreferendum in der Türkei ist die Opposition mit ihrer Beschwerde gegen die Wahlkommission vor dem obersten Verwaltungsgericht gescheitert. Der Staatsrat in Ankara lehnte den entsprechenden Antrag der größten Oppositionspartei CHP am Dienstag ab und erklärte sich für nicht zuständig, wie die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu meldete.

Die CHP hatte Beschwerde beim Staatsrat gegen die Entscheidung der Wahlkommission eingelegt, bei dem Referendum am 16. April auch nichtgestempelte Stimmzettel und Umschläge als gültig zu zählen. Zudem wollte die CHP erreichen, dass das amtliche Endergebnis wegen Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung zunächst nicht verkündet wird.

Schriftliche Begründung folgt

Die Entscheidung des Staatsrats fiel mit vier gegen eine Stimme, wie Anadolu berichtete. Eine schriftliche Begründung wollte das oberste Verwaltungsgericht der Türkei nachreichen. Nach dem vorläufigen Ergebnis stimmten bei dem Referendum 51,4 Prozent der wahlberechtigten Türken für die Einführung eines Präsidialsystems, das Staatschef Recep Tayyip Erdoğan mehr Macht verleiht.

Vergangene Woche hatte die Wahlkommission Anträge der Opposition auf Annullierung der Abstimmung abgelehnt. Erdoğan und Justizminister Bekir Bozdağ hatten Beschwerden der Opposition als aussichtslos bezeichnet, weil Entscheidungen der Wahlkommission endgültig seien und nicht vor Gerichten angefochten werden könnten. Die CHP hatte dennoch angekündigt, juristisch durch alle Instanzen gegen das Referendum vorgehen zu wollen. (APA, 25.4.2017)