Wien – Eigentlich sind die Geschäfte der Metro-Großhandelskette dafür gedacht, dass Unternehmer zu günstigeren Preisen für ihre Firma einkaufen können. Nicht alles, was dort angeboten wird, ist aber auch für die gewerbliche Nutzung erlaubt, wie Saad M. feststellen muss. Der Betreiber einer Pizzeria in Wien-Favoriten ist nämlich vor Richterin Minou Aigner, nachdem ihn der Fernsehsender Sky geklagt hat.

M. erzählt die Geschichte so: Als er am 28. November 2015 einkaufen war, wurde er an einem Stand animiert, eine Sky-Empfangsbox samt Vertrag zu kaufen. "Es hat nur 27,80 Euro gekostet, der Herr hat gesagt, das ist so günstig, da man nur Sportübertragungen empfangen kann."

Nähere Infos habe er nicht bekommen, einen Durchschlag des Vertrags ebenso wenig. "Wenn ich gewusst hätte, dass ich es nur privat nutzen darf, hätte ich es auch nicht gekauft. Aber ich bin davon ausgegangen, dass es gewerblich ist, wenn es im Metro angeboten wird", lässt der Angeklagte übersetzen.

Fünf Tische im Lokal

Nun muss man sagen, dass der aus Ägypten stammende Gastronom nur mäßig Deutsch spricht und die Fußballübertragungen eher nicht verwendete, um neue Gäste in sein Lokal zu locken. Das hat nur 20 Quadratmeter und fünf Tische für Gäste parat, nur von zwei Tischen aus konnte man den Monitor, der gegenüber der Küche hing, überhaupt sehen.

Er erhielt irgendwann einen Vertrag zugesandt, interessierte sich aber nicht wirklich dafür, da er ihn ja bereits unterschrieben hatte, erinnert sich der Angeklagte. Einige Tage nach Erhalt des Schreibens kam ein Gast, aß, fotografierte im Lokal und ging wieder.

Sein Interesse galt dem Fernseher – er war Kontrollor einer von Sky beauftragten Firma. Am 19. Jänner erschien ein Vertriebsmitarbeiter des Konzerns. "Der hat gesagt, ich muss 300 Euro im Monat zahlen. Das wollte ich nicht und habe ihm gesagt, er soll die Box gleich mitnehmen." Das ging aber nicht, A. musste sie per Post schicken. Da er keinen Vertrag abschoss, folgte die Anzeige.

Rüffel für Fernsehanbieter

"Sie haben also wohl am 19. Jänner zum ersten Mal kapiert, was Sie nutzen dürfen", sinniert die Richterin. Und wendet sich an den Sky-Anwalt Andreas Manak: "Das Unternehmen wird sich überlegen müssen, wie man die Belehrung über die Nutzungsrechte transparent und nachvollziehbar gestaltet. Solche Fälle habe ich nämlich immer wieder."

Aigner wundert sich auch über die Aufgabenverteilung. Die Werbeaktion im Metro wurde von einer eigenen Agentur durchgeführt, die Kontrolle von einer anderen, und wann A. die Empfangsbox retourniert hat, kann wiederum der für Geschäftskunden zuständige Sky-Mitarbeiter nicht sagen: "Das geht an die Privatkundenabteilung."

Noch seltsamer findet die Richterin den Auftritt der Chefin der Werbeagentur, die die Metro-Aktion betreute. "Werden dort die Kunden informiert, dass es nur für die private Nutzung ist?", fragt Aigner. "Wir verkaufen nur an Private", weicht die Unternehmerin aus. "Hat der Angeklagte eine Kopie des Vertrages bekommen?" – "Ich denke nicht." – "Wieso denn nicht?" – "Er hat ja 14 Tage Widerrufsfrist und bekommt den endgültigen Vertrag zugeschickt."

Keine Kopie bei Vertragsabschluss

"Das habe ich doch noch nie erlebt!", beharrt Aigner. "Normalerweise bekommt man zumindest den Durchschlag, damit man sich den daheim nochmals in Ruhe durchlesen kann!" Nicht in diesem Fall. "Ganz direkt gefragt – ist das eine Direktive von Sky, dass keine Vertragskopien ausgehändigt werden?" – "Nein", beteuert die Zeugin. "Sie entscheiden das in Eigenregie und halten keine Rücksprache mit Ihrem Auftraggeber?", mag es die Richterin kaum glauben. Zunächst erntet sie zehnsekündiges Schweigen, dann lautet die Antwort schlicht: "Ja."

Um unter anderem den damals im Metro tätigen Promoter zu befragen, wird auf Juni vertagt. (Michael Möseneder, 27.4.2017)