Wien – 790 Millionen Euro hat die Bank Austria vorige Woche von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zurücküberwiesen bekommen – quasi die Mitgift der Bank ans staatliche System für die in selbiges transferierten 3028 Mitarbeiter mit Bankpensionsanspruch. Das Institut hat Beschwerde gegen den PVA-Zahlungsbescheid eingelegt, die PVA den gesamten Betrag rücküberwiesen.

Die Mitarbeiter wurden informiert, dass ihr Versicherungsschutz gewahrt ist, trotzdem gibt es Verunsicherung. Neos-Abgeordnete um Sozialsprecher Gerald Loacker haben am Dienstag eine parlamentarische Anfrage an Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) eingebracht. Sie wollen etwa wissen, wie die Banker an Informationen über ihre künftige Pension kommen, oder wie sie "beginnen können, eine Pension zu beziehen". Der Sozialminister hat nun vier Wochen Zeit für Antworten.

In der PVA machen Verantwortliche klar, dass es im Rechtsstreit mit der BA (die Sache liegt beim Bundesverwaltungsgericht) nur um die Zeiten vor März 2016 geht. Den Versicherten entstehe aus dem Rechtsstreit kein Schaden, sie bekommen ihre Leistung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung von der Bank.

Leistungspflicht bei der Bank

Sie hat im März 2016 die Mitarbeiter mit Bankpensionsanspruch ins ASVG transferiert, bezugsberechtigt sind sie aber erst, wenn sie 180 Versicherungsmonate haben. Für diese Vorzeiten wird der Überweisungsbetrag eingehoben (gemäß novelliertem ASVG 22,8 Prozent vom Letztgehalt; die BA bekämpft den Betrag).

Derzeit liegt gemäß Vereinbarungen zwischen PVA und BA die Leistungspflicht eben bei der Bank – sie zahlt jene Pensionsleistung aus, die dem Mitarbeiter gemäß ASVG zustünde. Berechnet wird das von der PVA, die der Bank auch Auskünfte zum "Pensionskonto" gibt. Die Mitarbeiter müssen diese Informationen bei der Bank einholen.

Zwar wäre die Bankpension höher als die ASVG-Pension – die Differenz wurde den Anspruchsberechtigten vom Arbeitgeber aber schon abgegolten. Die BA wurde so ihre Verpflichtungen los und konnte Rückstellungen in Milliardenhöhe auflösen. Zur Erinnerung: Exbanker, die bereits eine Bankpension beziehen, sind von all dem nicht betroffen.

Die BA war davon ausgegangen, dass sie nur 7,1 Prozent Überweisungsbetrag leisten muss. Warum die PVA trotzdem den gesamten auf 22,8 Prozent basierenden Überweisungsbetrag zurückgeschickt hat? Weil die 7,1 Prozent laut PVA-Rechtsansicht nur für die Übertragung von Mitarbeitern galt, die ihren alten Job aufgaben – was bei der BA gar nicht der Fall gewesen sei. (gra, 27.4.2017)