Wien/Ankara – Auch der geschlossene Widerstand der Opposition hat Mittwochabend im Nationalrat den Beschluss des verschärften Versammlungsrechts nicht verhindern können. Die neuen Demonstrationsregeln sehen unter anderem eine 48-stündige Frist für die Anmeldung, einen Mindestabstand zwischen rivalisierenden Kundgebungen sowie eine Erschwernis für die Teilnahme ausländischer Politiker vor.

Der freiheitliche Abgeordnete Walter Rosenkranz meinte, mit der Neuregelung sei Tür und Tor für Missbrauch geöffnet. Die Formulierungen seien gummiartig. So könnte etwa eine Demonstration mit dem Dalai Lama mit dem Argument unterbunden werden, dass diese den wirtschaftlichen Interessen Österreichs in den Beziehungen zu China schaden könnte.

Auch der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser sprach von einem "Gummigesetz", das inakzeptablen Spielraum biete. Er zählte jede Menge Konstellationen auf, unter denen Demonstrationen verboten werden könnten. Ebenfalls skeptisch zeigte er sich bezüglich der Anmeldefrist. Er glaubt, dass jetzt die Zahl der Spontanversammlungen steigen werde, was dann wohl die Exekutive vor noch größere Herausforderungen stellen werde.

Neos schäumen

Seitens der Neos meinte der stellvertretende Klubchef Nikolaus Scherak, es handle sich bei der Vorlage legistisch um eine der schlechtesten Sachen, die er je gelesen habe. Letztlich sei es eine "Husch-Pfusch-Aktion", die Willkür Tür und Tor öffne. Belustigt zeigte er sich darüber, dass der Anlass des Gesetzes bereits abhandengekommen sei, hätten türkische Politiker doch darauf verzichtet, in Österreich Werbeveranstaltungen für das (letztlich erfolgreiche) Präsidial-Referendum abzuhalten.

Einzelne Versuche gab es zwar, jedoch seien die wie etwa in der Vorarlberger Gemeinde Hörbranz vom Bürgermeister erfolgreich unterbunden worden, meinte Team Stronach-Mandatar Christoph Hagen. Für ihn ist damit belegt, dass schon mit den derzeitigen Regelungen unerwünschte Auftritte untersagt werden könnten. Daher falle die Vorlage in die Kategorie Gesetze, die Österreich nicht brauche.

Anders sieht das die ÖVP, die sogar gerne noch weiter gehen würde. Der Abgeordnete Michael Hammer meinte beispielsweise, dass die Haftungen für die Demonstrationsveranstalter noch enger umschrieben werden müssten. Seitens der SPÖ, in deren Reihen die Verschärfung wenig Begeisterung auslöst, wurde darauf verwiesen, dass man im wesentlichen auf Wünsche der Exekutive eingehe. Zudem wurde hervorgehoben, dass trotz der verkürzten Anmeldefrist Spontankundgebungen bei aktuellen Anlässen ohne Einschränkungen weiter möglich seien.

Anlass ausländische Wahlkampfauftritte

Die wesentlichsten Eckpunkte der Novelle: Die Behörden sollen eine Versammlung künftig dann untersagen können, wenn sie "der politischen Tätigkeit von Drittstaatsangehörigen dient und den außenpolitischen Interessen, anerkannten internationalen Rechtsgrundsätzen und Gepflogenheiten oder den völkerrechtlichen Verpflichtungen oder den demokratischen Grundwerten der Republik Österreich zuwiderläuft". Ist der Auftritt eines ausländischen Politikers oder eines anderen Vertreters eines ausländischen Staates bei einer derartigen Versammlung geplant, liegt es im Ermessen der Bundesregierung, ein Verbot zu verhängen. Zudem sollen Demonstrationen künftig 48 Stunden davor angemeldet werden müssen. Ferner soll ein Mindestabstand zwischen rivalisierenden Kundgebungen von bis zu 150 Metern festgelegt werden können.

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP), der die Novelle initiiert und weitergehende Maßnahmen wie beispielsweise gewisse Einschränkungen bei Versammlungsorten befürwortet hatte, verzichtete Mittwochabend im Plenum auf eine Stellungnahme.

Von der Koalition abgeschmettert wurde ein von allen Oppositionsfraktionen unterstützter NEOS-Antrag, Maßnahmen zu setzen, die eine Abstimmung über die Todesstrafe in der Türkei auf österreichischem Boden verhindern. (APA, 26.4.2017)