Worum es sich bei den auf den kursierenden Listen Genannten handelt, war auch am Donnerstag weiterhin unklar, ein zwingender Hinweis auf eine Wahlberechtigung ergibt sich nicht, ebenso wie auf illegale Doppelstaatsbürgerschaften.

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Wien/Ankara – Die auf den kursierenden Listen mit angeblich türkischen Wahlberechtigten in Österreich auffindbaren Bezirksräte sind laut bisherigem Informationsstand entweder keine Doppelstaatsbürger oder besitzen die Doppelstaatsbürgerschaft legal. Worum es sich bei den auf den Listen Genannten handelt, war auch am Donnerstag weiterhin unklar, ein zwingender Hinweis auf eine Wahlberechtigung ergibt sich nicht.

Auf der der APA vorliegenden Liste konnten bisher fünf SPÖ-Bezirksräte identifiziert werden. Laut SPÖ sind all die Genannten keine Doppelstaatsbürger. "Alle Bezirksrät/Innen mit türkischen Wurzeln wurden kontaktiert und diese haben alle bestätigt, dass sie keine Doppelstaatsbürgerschaft haben", hieß es in einer Stellungnahme seitens der SPÖ Wien. Auf der Liste wurde auch ein Grüner Bezirksrat ausfindig gemacht. Dieser ist laut Grünen der einzige Grüne Bezirksrat unter den Genannten und er besitzt die Doppelstaatsbürgerschaft legal, da er eine österreichische Mutter und einen türkischen Vater hat.

Denn Kinder aus binationalen Ehen bekommen grundsätzlich die Doppelstaatsbürgerschaft und verlieren diese auch nicht bei Volljährigkeit. Worum es sich bei den Namen auf den kursierenden Listen handelt – neben Medien bekamen auch die FPÖ und der Grüne Nationalratsabgeordnete Peter Pilz derartige Daten zugespielt -, war auch am Donnerstag noch unklar.

"Ungeheuerliches Verhalten"

Neben Namen, Geschlecht, Geburtsort und Geburtsdatum wird auf der Liste unter anderem auch die elfstellige Ausweisnummer der Republik Türkei (TC KİMLİK NO) vermerkt. Dies ist aber kein Hinweis darauf, dass es sich bei den Genannten um Doppelstaatsbürger bzw. in der Türkei Wahlberechtigte handelt. Denn laut der Website des türkischen Außenministeriums behalten all jene, die von Geburt an türkische Staatsbürger sind (und in der Registrierung aller Türken eine Nummer bekommen), auch dann diese Ausweisnummer, wenn sie ihre türkische Staatsbürgerschaft abgeben. Die Nummer wird dann in das Register der sogenannten "Blauen Karten" übertragen. Diese können Türken erhalten, die ihre Staatsbürgerschaft zurücklegen. Die Karte gewährt mehr Rechte als einem Ausländer, etwa bei Erbschaften – aktives oder passives Wahlrecht haben sie damit aber nicht.

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) erwägt in Sachen austro-türkische Wählerlisten unterdessen eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft. Am Rande eines Termins in Wien am Donnerstag sprach er von einem "ungeheuerlichen Verhalten, mit Listen zu wacheln", die illegale Doppelstaatsbürgerschaften aufdecken könnten, und forderte Pilz auf, diese endlich den Behörden zu übergeben. (APA, 27.4.2017)