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Droht "Scheinstaatsbürgern" mit dem Verlust von Rechten und Vorteilen: FPÖ-Chef Strache.

Foto: Reuters / Heinz-Peter Bader

Wien – Erst kommende Woche will Heinz-Christian Strache seine Listen aus der türkischen Wählerevidenz den heimischen Behörden übermitteln, aus denen er österreichisch-türkische Doppelstaatsbürger herausdestilliert haben will. Am Dienstag erhöhte der FPÖ-Chef einstweilen den Druck auf Wolfgang Sobotka (ÖVP), aber auch auf sogenannte "Austrotürken", also Personen mit zwei Pässen.

Vom Innenminister verlangte Strache das Einsetzen einer Task Force – und mit einem Entschließungsantrag im Nationalrat will der Freiheitliche das Einbürgern türkischer Staatsbürger ausgesetzt wissen.

Was die Doppelstaatsbürger betrifft, spricht der blaue Chef quasi nur mehr von "Scheinstaatsbürgern", denn: Eine Aberkennung des österreichischen Passes sei nicht nötig, dozierte er. Wenn die Betroffenen die türkische Staatsbürgerschaft wieder erlangt hätten, sei nach geltendem Recht die hiesige ohnehin obsolet.

Verfassungsrechtler Heinz Mayer bestätigt, dass das heimische Staatsbürgerschaftsgesetz in diesen Fällen kein Entziehungsverfahren vorsehe, weil die österreichische Staatsbürgerschaft ex lege "automatisch erlischt".

Keine Ausweisungen, aber Löschungen angeregt

Dazu zeigte Strache schwerwiegende Folgen für Passsünder auf, denn diverse Vorteile für österreichische Staatsbürger und EU-Bürger könnten dann hinfällig sein. Hier verwies der FPÖ-Chef nicht nur auf die nicht mehr mögliche Teilnahme an Wahlen und das entfallende Aufenthaltsrecht – auch wenn er Verdächtige nicht ausweisen lassen will.

Explizit führte Strache auch einen eventuellen Grunderwerb als Beispiel an, im Zuge dessen behördliche Genehmigungspflichten in den jeweiligen Ländern vorgesehen seien, etwa bei den Grundverkehrsbehörden – und die mit Vorlage eines österreichischen Passes erfolgt seien, obwohl die türkische Staatsbürgerschaft in Kraft ist. Für diese Fälle stellte der Freiheitliche sogar eine mögliche nachträgliche Löschung von Eigentum in den Raum.

In der Praxis nur in krassen Einzelfällen möglich

Experte Mayer hält dem entgegen, dass dies nur möglich wäre, wenn in einem Landesgesetz ausdrücklich der Grunderwerb für österreichische Staatsbürger und EU-Bürger festgeschrieben wäre – und eine derartige Regelung, dass jemand bei Zuwiderhandeln aus dem Grundbuch gestrichen werden könne, sei ihm nicht bekannt. Daher sei eine rückwirkende Aufhebung der Bewilligung des Grunderwerbs nur in krassen Fällen (bei Erschleichung) denkbar.

Auch in der Tiroler Landesregierung, wo bereits eine eigene Task Force Einzelfälle auf etwaige Doppelstaatsbürgerschaft prüft, hält man fest, dass "ein Verfahren" in Bezug auf Grunderwerb "nur in konkret gelagerten Fällen und bei begründeter Annahme in Gang gesetzt werden" könne. Grundsätzlich sei die Prüfung jedoch möglich, "wenn ein Rechtserwerber zum Zeitpunkt des Erwerbes kein österreichischer Staatsbürger, EU- oder EWR-Bürger war oder ist, der Rechtserwerb genehmigungspflichtig gewesen wäre und bereits grundbücherlich durchgeführt ist".

Denn dann bestehe nach "geltende, Gesetz die Möglichkeit, ein Verfahren über die Unwirksamkeit der Eintragung einzuleiten". Wenn die Genehmigung versagt werde, habe das Grundbuchsgericht die Eintragung auf Antrag der Grundverkehrsbehörde zu löschen. Nachsatz: Für die Grundverkehrsbehörden bestehe allerdings keine Möglichkeit, derartige Fälle "herauszufiltern".

Andere Berechtigungen können schneller wackeln

Wohl aber könnten andere Berechtigungen leicht wackeln, räumt auch Jurist Mayer ein, wenn die zuständigen Ämter der Landesregierungen dahinterkommen, dass eine illegale Doppelstaatsbürgerschaft vorliege – etwa die Immatrikulation an einer Uni oder auch der Bezug von Studienbeihilfe.

Noch diese Woche berät übrigens die ÖVP mit Beamten des Innenministeriums und Mitarbeitern des Parlamentsklubs, wie angesichts der Problematik rund um Doppelstaatsbürger weiter zu verfahren sei. (Nina Weißensteiner, 2.5.2017)