Kreative und innovative Ideen zur Verbesserung der Lebensumstände benachteiligter Menschen sind gefragt.

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Bereits zum elften Mal rufen die Sponsoren und Gründer der Initiative – Coca-Cola, der STANDARD und das NPO- und SE-Kompetenzzentrum der Wirtschaftsuniversität Wien – dazu auf, sozialunternehmerisch aktiv zu werden.

Da Coca-Cola Österreich dieses Jahr seinen 88. Geburtstag feiert, wird das Siegerprojekt des Get Active Social Business Award mit einem Startbudget von 88.000 Euro unterstützt. Das passiert in Form von Geld- und Sachleistungen wie einem profunden Expertencoaching für eine weitere erfolgreiche Umsetzung des Projekts.

Der genaue Split der Geld- und Sachleistungen wird am Workshop-Wochenende in Stegersbach bekanntgegeben, in dem die Finalisten ihre Businesspläne konkret ausarbeiten. Das Preisgeld ist als "Social Venture Capital" zu verstehen. Das bedeutet, dass keine Rückzahlung erwartet wird. Jedoch ist eine Fortführung der finanziellen Unterstützung möglich, wenn bestimmte definierte Ziele erfüllt werden.

Kreative Ideen gesucht

Das Thema heuer ist soziale Inklusion. Ob es um Menschen mit Behinderung, Asylwerber, armutsgefährdete Jugendliche, Alleinerziehende oder Langzeitarbeitslose geht – der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Ob es Arbeit, Wohnen, digitale Inklusion, Bildung, Ernährung oder Gesundheit betrifft, die Versorgung im kulturellen Bereich oder die Situation im sozialen Umfeld: Kreative und innovative Ideen zur Verbesserung der Lebensumstände benachteiligter Menschen sind gefragt.

Dabei kann es sich um die Weiterentwicklung eines bestehenden Projektes handeln oder um völlig neue Ideen mit Start-up-Charakter. Die eingereichten Vorhaben müssen die soziale Inklusion jener Bevölkerungsgruppen in Österreich fördern, die überproportional häufig betroffen sind.

Nach einer jüngsten Erhebung der Statistik Austria betrifft dies insbesondere Menschen mit psychischer, physischer oder kognitiver Behinderung, Flüchtlinge, Asylwerber, Drittstaatsangehörige, eingebürgerte Österreicherinnen, arbeitslose sowie langzeitarbeitslose Menschen, Alleinerziehende, Familien mit drei oder mehr kleinen Kindern, Personen mit geringem Ausbildungsniveau und geringem Erwerbseinkommen, wohnungslose Menschen, Haftentlassene, Suchtkranke. Sie gelten als mehrfach ausgrenzungsgefährdet. (red, 5.5.2017)