Wien – Die Posse rund um eine Wiener Schönheitssalon-Betreiberin und die Debatte um Arbeitnehmerschutz-Auflagen hat im Februar und März die Innenpolitik beschäftigt. Am Dienstag hat Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) das ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz ohne großes Aufsehen in Begutachtung geschickt. Für das ÖVP-geführte Wirtschaftsministerium ist der Entwurf aber "nur ein erster Schritt".

"Im Rahmen der Begutachtung werden wir allerdings noch weitergehende Vorschläge einbringen, um den Arbeitnehmerschutz praxistauglicher zu gestalten" , hieß es aus dem Wirtschaftsministerium auf APA-Anfrage. Man habe dem Begutachtungsstart zugestimmt, "um den Gesetzgebungsprozess technisch auf den Weg zu bringen".

Geplant sind Änderungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und im Arbeitsinspektionsgesetz sowie die Streichung von Meldepflichten im Arbeitszeitgesetz, Arbeitsruhegesetz und Mutterschutzgesetz. "Wir streichen unzeitgemäße Verfahren, um den Verwaltungsaufwand im Arbeitnehmerschutz zu reduzieren", sagte Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) am Dienstag in einer Aussendung. Das Deregulierungsgesetz soll noch im Juli den Ministerrat passieren, erwartet Stöger. Die Begutachtung läuft bis zum 26. Mai.

Für das Wirtschaftsministerium muss noch bis Sommer "der gesamte Rechtsbestand im Arbeitnehmerschutz möglichst rasch unter der Einbindung von Praktikern durchforstet und entschlackt werden". "Am Ende des Prozesses müssen klare und verständliche Regeln stehen, die sich nicht widersprechen und dem 21. Jahrhundert entsprechen. Wir arbeiten heute anders als vor 20 Jahren", so Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) in einem schriftlichen Statement.

Beim geplanten Deregulierungsgesetz sollen unter anderem die Aufzeichnungspflicht für Beinahe-Unfälle und die Meldepflicht für zulässige Sonn- und Feiertagsarbeit abgeschafft werden. Außerdem wird auch das präventivdienstliche Betreuungsintervall für ungefährliche Kleinbetriebe von zwei auf drei Jahre erhöht. Im Rahmen der Reform fassen die neu geschaffenen Arbeitsinspektionen Wien Zentrum, Oberösterreich Ost und Steiermark mehrere bisherige Inspektionen zusammen. "Mit der laufenden Modernisierung schaffen wir auch effiziente Strukturen im Arbeitnehmerschutz durch die das wichtige Know-how besser weitergegeben werden kann", so Stöger.

Für Mitterlehner ist Arbeitnehmerschutz wichtig, muss aber "praktikabel und finanzierbar sein". Neben dem Schutzbedarf gebe es auch einen Deregulierungsbedarf. Die Fülle und teilweise Widersprüchlichkeit der Rechtslage würde Betriebe, Mitarbeiter und Behörden überfordern."Das muss sich ändern", forderte Mitterlehner. (APA, 9.5.2017)