Wien – 2016 wurden in österreichischen Justizanstalten wurden 505 strafrechtlich relevante Handlungen von Häftlingen gegen andere Insassen gemeldet, 673 Fälle von Suchtmittelkonsum – im Wesentlichen positive Harntests – erfasst sowie 96 Vorfälle als tätliche Angriffe auf Vollzugsbedienstete gewertet. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen durch Minister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hervor.

Die Zahl der Tathandlungen unter Insassen war in den vergangenen Jahren teils höher, teils niedriger als 2016 (2011: 706, 2012: 740, 2013: 710, 2014: 299 und 2015: 329) und betrug im Jahresschnitt inklusive dem Vorjahr 548.

Bei der Hälfte der Angriffe auf Strafvollzugsbedienstete im Jahr 2016 wurden insgesamt 57 Bedienstete verletzt. 99 der 505 strafrechtlich relevanten Vorfällen unter Insassen wurden von Personen begangen, die im Jahr 1995 oder später geboren wurden. In Sachen Suchtmittel war der Anteil Jugendlicher und junger Erwachsener nur halb so hoch: Ihnen wurden 67 der 673 Vorfälle zugerechnet. Zehn Insassen von Justizanstalten haben im vergangenen Jahr Selbstmord begangen.

Zum Stichtag 1. Jänner 2017 befanden sich 7.994 Menschen in Justizanstalten, die damit zu 90 Prozent ausgelastet waren, antwortete der Justizminister Brandstetter auf eine weitere Anfrage der Grünen. Höher war der sogenannte Insassenstand, in dem auch jene Menschen mitgezählt werden, die eine Fußfessel tragen oder als Häftlinge in einer Krankenanstalt untergebracht sind. Diese Zahl weist für den Stichtag 8.619 Insassen aus – 8.127 von ihnen männlich und 492 weiblich – wobei diese Zahl aber schwankt: Per 1. Mai waren 8.991 Insassen in den Vollzugsanstalten. (APA, red, 9.5.2017)