Wien – Rund 90.000 Euro Prozesskosten hat die Stadt Wien aus acht Gerichtsverfahren zugesprochen bekommen, die "ehemalige Heimkinder" gegen die Stadt geführt und wegen Verjährung ihrer Ansprüche verloren hatten. Das erklärt der zuständige Referent der Gemeinde Wien, Bernhard Mager, der die Angelegenheit seit Jahren betreut. Und, so Mager: "Die Stadt hat bis heute keinen einzigen Cent zurückverlangt."

Wie der STANDARD berichtete, hat die Stadt mit den Urteilen rechtskräftige Exekutionstitel in der Hand. Eine der Prozessverliererinnen hat bereits einen Ratenvergleich geschlossen und stottert nun 200 Euro pro Monat ab. Sie schuldet der Stadt gemäß Urteil rund 10.000 Euro. Laut Anwalt wollte die Frau die Belastung aus den jederzeit eintreibbaren Schulden loswerden; Mager betont, der Ratenvergleich sei gleich nach Abschluss des Verfahrens ihr ausdrücklicher Wunsch gewesen.

Gewaltopfer klagten und verloren

Um das Prekäre an dem Thema zu beschreiben, ist ein kurzer Blick in die Vergangenheit dienlich. Die Betroffenen wurden in den 1950er- bis 70er-Jahren in städtischen Heimen malträtiert. Nach Aufkommen des Heimskandals 2011 (besonders bekannt wurde das Kinderheim am Wiener Wilhelminenberg; für die Aufarbeitung gab es eine eigene Kommission) bekamen die Opfer Entschädigungen von der Stadt, im Schnitt 17.500 Euro, in Summe rund 53 Millionen Euro. Ausbezahlt wurde über den Weißen Ring (Verbrechensopferhilfe), der das gesamte Procedere abgewickelt hat.

Die Stadt Wien argumentiert nun, die "freiwilligen Entschädigungen" seien unter anderem eben deshalb bezahlt worden, weil man von Verjährung ausgehen musste. Einige der Opfer haben die Stadt trotzdem auf Schadenersatz geklagt. Und zwar in der Hoffnung, die Verjährung aushebeln zu können (weil erst das Aufkommen des Skandals ihre gleichsam eingefrorenen Erinnerungen wieder aufgetaut hat) – das ist aber nicht gelungen. Nun kann die Stadt Wien in Summe 90.000 Euro von Menschen holen, denen gegenüber sie sich einst in schwerstes Unrecht gesetzt hatte – und die meist in prekärsten Verhältnissen leben.

Jeder Fall wird geprüft

Und wie geht sie damit um? Laut Stadt-Wien-Mitarbeiter Mager wird jeder der acht Einzelfälle gesondert geprüft, "in der Regel treten die Kläger mit uns in Verbindung und stellen ihre finanzielle Situation dar". Fünf Fälle habe die Stadt bereits erledigt, "und es ist zu keiner Rückforderung gekommen". Die restlichen Fälle seien "noch in Arbeit". So auch der jener Frau, die acht Jahre lang Wilheminenberg-Heimkind war (ihr wurde extrem Böses angetan, sodass ihr die unabhängigen Experten 35.000 Entschädigung zuerkannten) und die der Stadt jetzt 21.000 Euro an Kostenersatz schuldet. Auch diese Causa werde "in Kürze abschlossen", erklärt Mager.

Die Justiz mahnt im konkreten Fall 370 Euro ein – Sachverständigen-Gebühren, die die Stadt zu zahlen hatte. Der Anwalt der Klägerin hat unter Berufung auf "unbillige Härte" gegen ein Verbrechensopfer beantragt, die Justiz möge von der Einbringung absehen. Zuständig ist nun der Präsident des Oberlandesgericht Wien, er wird in diesem Fall als Verwaltungsorgan tätig. Die Kriterien für die Prüfung sind streng, in der Praxis werden meist Ratenzahlungen für die Gerichtskosten vereinbart. (Renate Graber, 10.5.2017)