Franz Plöchl ist als Leiter der Generalprokuratur und Vorsitzender des Weisungsrats einer der höchsten Justizbeamten der Republik.

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STANDARD: Sie sind seit einem halben Jahr Chef der Generalprokuratur. Die gibt in Strafsachen Stellungnahmen zu Rechtsmitteln an den Obersten Gerichtshof (OGH) ab und kann ihm Nichtigkeitsbeschwerden zur Wahrung des Gesetzes vorlegen, gilt daher als Hüterin des Rechts. Allerdings dauern Strafverfahren oft sehr lang – trägt Ihre Behörde dazu bei?

Plöchl: Nein, so kann man das nicht sehen, das muss man korrigieren. Der Großteil der Strafverfahren wird rasch und zügig entschieden, in weniger als einem Jahr. Staatsanwälte und alle Beteiligten nehmen das Beschleunigungsgebot, das für uns alle gilt, sehr ernst. Wir in der Generalprokuratur müssen sehr konzentriert an unseren Fällen arbeiten, es ist oft sehr mühsam, die beste Lösung zu finden. Denn unsere Causen sind nicht selten sehr komplex, oft haben wir Fragen zu klären, die erstmals juristisch behandelt werden. Und der OGH, dem wir die Nichtigkeitsbeschwerden zur Wahrung des Gesetzes vorlegen, entscheidet sehr zügig, in Haftfällen besonders schnell.

STANDARD: In der Causa Buwog hat es bis zu einer rechtskräftigen Anklage rund acht Jahre gedauert. Auch die Anwaltskammer hat vorige Woche harsch kritisiert, dass Gerichtsverfahren in Österreich so lang dauern.

Plöchl: Es gibt einzelne Fälle, die länger dauern, das sind auch die, über die medial berichtet wird. Das sind Causen mit sehr komplizierten Sachverhalten und oft mit Auslandsbezug, für deren Aufklärung man Rechtshilfeersuchen stellen muss – und dementsprechend lang dauern die Ermittlungen. Bei manchen Fällen nimmt das dann mehrere Jahre in Anspruch. Aber das Gros der Fälle wird in sehr kurzer Zeit erledigt, und jeder ist äußerst bemüht, schnell Ergebnisse zu liefern. Und auch in dem von Ihnen erwähnten Verfahren liegt nun eine Anklage vor – also, es bewegt sich was. Und noch zur Anwaltskammer: Kritik ist immer ernst zu nehmen. Aber nach dem aktuellen EU-Justizbarometer liegt die österreichische Justiz bei der Verfahrensdauer auf Platz vier von 28 und beim Vertrauen auf Platz drei.

STANDARD: Die Justiz argumentiert oft, die Beschuldigten wären selbst schuld an langen Verfahren, weil sie alle Rechtsmittel in Anspruch nehmen. Eine zulässige Erklärung?

Plöchl: Dass Beschuldigte die gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel ausschöpfen, steht ihnen zu. Und das berücksichtigt auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, an den man sich wenden kann, wenn man meint, Verfahren hätten zu lange gedauert. Nach dessen Judikatur ist für die Beurteilung dabei aber nur relevant, ob den staatlichen Behörden eine Phase der Untätigkeit anzulasten ist. Wenn dem so ist, ist das ein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention – Österreich hat aber wenige solcher Verurteilungen wegen überlanger Verfahrensdauer. Abgesehen davon ist die unverhältnismäßig lange Verfahrensdauer bei der Strafzumessung im Urteil ein Milderungsgrund.

STANDARD: Die Justiz hat versprochen, die Einstellungsbegründung bei wichtigen Strafverfahren zu veröffentlichen. Das geschieht aber sehr selten, im entsprechenden Register ist keine einzige Einstellung von heuer zu finden. Gibt es wirklich so wenig relevante Fälle oder will die Justiz die Öffentlichkeit uninformiert halten?

Plöchl: Ermittlungsverfahren sind nicht öffentlich, die Justiz muss Interessen und Anonymität der Betroffenen wahren. Auf der anderen Seite hat sie sich entschlossen, bei der Einstellung von Verfahren, über die in der Öffentlichkeit berichtet wurde und bei denen da und dort Bedenken hinsichtlich politischer Einflussnahme geäußert werden, die wesentlichen Einstellungsgründe mitzuteilen. Wie oft das geschieht, verfolge ich nicht.

STANDARD: Als Generalprokurator sind Sie auch Vorsitzender des Weisungsrats, der hat im Vorjahr 235 Causen behandelt und damit doppelt so viel wie erwartet. Sind es heuer wieder so viele?

Plöchl: Wir stehen bei 80 Fällen. Um die 60 Prozent betreffen jene, an denen außerordentliches Interesse in der Öffentlichkeit besteht.

STANDARD: Wie viele Fälle landen bei Ihnen, weil Minister Wolfgang Brandstetter als Ex-Strafverteidiger befangen ist? Im Oktober des Vorjahres waren es 40 von 200 Fällen gewesen.

Plöchl: Das wird weniger, weil der Justizminister ja schon länger nicht mehr als Verteidiger tätig ist.

STANDARD: Hat der Minister je gegen die Empfehlung des Weisungsrats entschieden?

Plöchl: Unter meiner Vorsitzführung nicht und auch sonst ist mir Deartiges nicht bekannt.

STANDARD: Das Weisungsrecht des Justizministers, der ja ein Politiker ist, ist höchst umstritten. Ihr Vorgänger, Werner Pleischl, war dagegen, was sagen Sie? Sie waren ja auch Standesvertreter.

Plöchl: Im Fokus dieser Diskussion stand primär die Frage, wo das Weisungsrecht enden soll: bei einem Bundesminister, der Politiker ist, oder etwa bei einem Bundesstaatsanwalt. Das Weisungsrecht innerhalb der Staatsanwaltschaften ist für die Wahrnehmung der Fach- und Dienstaufsicht notwendig. Und ich halte auch die jetzige Lösung mit dem Weisungsrat für gut. So wird der Anschein einer politischen Einflussnahmemöglichkeit des Ministers minimiert. Das war für uns als Standesvertreter immer das Problem: Kaum jemand versteht, dass die Berichtsvorlage durch Staatsanwälte samt Weisungsmöglichkeit der Oberbehörde eine Fachaufsicht darstellt – und eigentlich nichts anderes ist als der Instanzenzug bei Gericht. Da fällt ein Richter ein Urteil und die Instanz entscheidet, ob es richtig, teilweise richtig oder falsch ist.

STANDARD: Aber der weisungsbefugte Minister ist eben ein Politiker. Richter sind das nicht und zudem unabhängig.

Plöchl: Ja, das stimmt. Aber allein dadurch, dass der Weisungsrat als Expertengremium zu einer beabsichtigten Weisung des Ministers eine Äußerung abgibt, ist doch der Anschein hintangestellt, der Minister könnte eine politisch motivierte Weisung erteilen. Man kann noch jede Menge anderer Kontrollmöglichkeiten erfinden – aber das macht alles keinen Sinn. Ich war lange Staats- und Oberstaatsanwalt – und mir ist nie eine politisch motivierte Weisung untergekommen. Ich habe überhaupt sehr wenige Weisungen bekommen.

STANDARD: Wie lang braucht der Weisungsrat für seine Prüfungen?

Plöchl: Im Schnitt unter einem Monat. Wir sind sehr drauf bedacht, rasch zu sein. Die Befürchtungen anlässlich der Installierung des Weisungsrats, da werde noch eine Kontrollebene eingezogen und die Verfahren würden so noch einmal verlängert, waren unberechtigt.

STANDARD: Wo sehen Sie denn Verbesserungsbedarf in der Justiz?

Plöchl: In meinem Bereich der Generalprokuratur habe ich derzeit keine Verbesserungswünsche. Und grundsätzlich finde ich, dass die Justiz modern ist, bemüht und sehr aufgeschlossen.

STANDARD: Am Verfassungsgerichtshof werden demnächst Richterposten frei. Wär’ das was für Sie?

Plöchl: (lacht) Nein. Das steht gar nicht zur Debatte.

STANDARD: Eine letzte Frage noch: Gibt es Gerechtigkeit?

Plöchl: Gerechtigkeit? Eine philosophische Frage. Wenn man über Fälle juristisch befindet, muss man dem Gesetz gemäß entscheiden. Mehr können wir nicht tun. (Renate Graber, 15.5.2017)