Wien – Sollte man je in die Verlegenheit kommen, als Angeklagter vor Richterin Daniela Zwangsleitner zu sitzen, sollte man eines vermeiden: sie für dumm zu halten. David V., 20 Jahre alt und unbescholten, macht diesen Fehler und kann sich einiges anhören.

Grundsätzlich ist der junge Mann geständig, zwischen Sommer 2015 und November 2016 in Summe 220 Gramm Cannabis verkauft zu haben.

Schon der Start ist suboptimal: "Wie kommt man auf die Idee?", fragt Zwangsleitner. "Da kommt man nicht auf die Idee. Die rufen an." – "Aber irgendwoher müssen die Kunden ja Ihre Nummer haben!" – "Von Freunden."

Reger Handel in der Wohnung

Dass er das Rauschmittel primär beim Fortgehen verkauft habe, glaubt ihm die Richterin auch nicht. "Die Mitbewohner haben sich ganz offensichtlich gestört gefühlt, weil ständig Besucher gekommen sind!", hält sie ihm vor und spekuliert, dass die anonyme Anzeige von einem Nachbarn gekommen ist. Den regen Kundenverkehr beobachtete danach jedenfalls auch die Polizei.

Nächste Frage: "Hatten Sie Stammabnehmer?" – "Wissen Sie, ich glaube, Stammabnehmer gibt es gar nicht." – "Geh, geh, seien Sie nicht so präpotent. Ich mache den Job seit 30 Jahren!" Gut, einigen Freunden habe er regelmäßig verkauft, gibt V. schließlich zu.

Auch die nächste Behauptung widerspricht Zwangsleitners Erfahrung. "Haben Sie Gewinn gemacht?" – "Nicht wirklich. Das war mehr so wechselseitig." – "Und warum haben Sie es dann gemacht?" – "Ich habe damals die Droge nicht für gefährlich gehalten", lautet die etwas ausweichende Antwort.

Dubiose Einzahlungen

"Aha. Die Polizei hat aber herausgefunden, dass Sie vor ihrer Festnahme 1.130 Euro von ihrem Konto abgehoben haben." – "Ja, aber ich habe denen meine Kontoauszüge gezeigt! Ich habe davor dreimal 400 Euro eingezahlt", rechtfertigt sich der damals Arbeitslose. "Man kann durchaus Gewinne aus Drogenhandel einzahlen und später wieder abheben", reagiert die Richterin leicht genervt.

Knapp vorm Platzen ist sie beim zweiten Themenkomplex. Nach seiner Festnahme hatte V. bei der Polizei noch behauptet, er habe 1,5 Kilogramm gekauft – bei seiner Tante. Das stimmte nicht, daher ist er auch wegen Verleumdung angeklagt.

"Das war eine ganz, ganz dumme Situation. Ich durfte keinen Anruf machen. Mein Onkel hat Jus studiert, ich dachte, er kann mir helfen", lautet seine erste Version. Die Folge war eine Hausdurchsuchung bei der Tante, die zwei kleine Kinder hat. Als ihm die Richterin das vorhält, ändert er seine Aussage in: "Ich wollte, dass Sie mich besucht und fragt, warum ich das gemacht habe."

Angeklagter stell sich dumm

Außerdem: Er habe gar nicht gewusst, dass seine Tante durch die falsche Anschuldigung Probleme bekommen würde. "Geh bitte, Sie sind ja kein Dummer. Sie sind ja ins Gymnasium gegangen", kontert Zwangsleitner.

Verteidigerin Christina Wolf merkt an, dass ihr Mandant in den sechs Wochen Untersuchungshaft eine "sehr starke Haftreaktion gezeigt hat". Und: "Er war ein bekennender Cannabisraucher, seine Einstellung hat sich aber geändert."

V.s Glück ist, dass Richterin Zwangsleitner zwar streng reden und böse schauen kann, im Endeffekt aber nicht die härteste Richterin im Grauen Haus ist. Bei einer Strafdrohung von bis zu fünf Jahren verurteilt sie den Angeklagten nicht rechtskräftig zu 14 Monaten Haft, einen davon unbedingt. Den hat er aber schon in der U-Haft verbüßt, daher kann er gehen. (Michael Möseneder, 20.5.2017)