So viel Macht, wie sie Sebastian Kurz bei der Listenerstellung für die kommende Wahl will, hat zumindest offiziell kein anderer Parteichef in Österreich. Kurz verlangt von der ÖVP eine Statutenänderung, in der festgelegt wird, dass der Parteiobmann die Bundesliste erstellt, bei den Landeslisten soll er ein Vetorecht bekommen. Der Parteivorstand hat diese Forderungen abgesegnet, bei einem Parteitag müssen die Änderungen beschlossen werden.

Bei allen anderen Parteien entscheiden die Gremien über die Kandidatenliste. Bei Grünen und Neos sind die Mitbestimmungsmöglichkeiten möglichst vieler Mitglieder dabei am größten.

Bei den Grünen treten die Kandidaten in Hearings für einen Listenplatz auf Bundesebene gegeneinander an. Die rund 250 Mitglieder des Bundeskongresses können dann über die Kandidaten abstimmen. Dabei muss eine Person mehr als fünfzig Prozent der Stimmen erhalten. Einzige Einschränkung ist das Reißverschlussprinzip: Männer und Frauen müssen sich auf der Liste abwechseln. Die in Landesversammlungen erstellten Landeslisten werden formal zur Kenntnis genommen. Der Bundeskongress hat rund 250 Mitglieder unter anderem Delegierte aus den Bundesländern, Abgeordnete aus EU-Parlament, Nationalrat, Bundesrat und Landtagen, eventuelle Regierungsmitglieder und der Bundesvorstand.

Die Neos wählen ihre Kandidaten ein einem dreistufigen Verfahren. Zu Beginn findet eine öffentliche Online-Vorwahl statt, bei der auch Nichtmitglieder abstimmen und antreten können. Das Ergebnis ist ein "BürgerInnenvorschlag". In der zweiten Stufe erstellt der erweiterte Vorstand der Neos – darin sitzen etwa der Parteivorsitzende und seine Stellvertreter sowie die gewählten Landessprecher – einen Vorschlag. Im letzten Schritt wählen die 300 bis 400 Mitglieder ihre Kandidaten. Die Liste ergibt sich aus der Addition der "Vertrauenspunkte", die jeder Kandidat in den drei Verfahren erlangt.

Die SPÖ verweist in ihren Statuten darauf, dass die Listen in "demokratischer und transparenter Weise" wie etwa in geheimen Vorwahlen, erstellt werden sollen. Bei der Erstellung der Landeslisten für die Nationalratswahl muss es Einvernehmen mit den Landesparteien geben. Die Bundesliste legt der Bundesparteivorstand fest. Letztlich abgesegnet wird diese vom Bundesparteirat – einem Gremium bestehend aus rund 300 Mitgliedern, dem unter anderem die Landesorganisationen und Vorfeldorganisationen angehören. Auch Nichtparteimitglieder können für einen Platz auf der Bundesliste kandidieren. In die Landeslisten eingreifen kann die Bundespartei, wenn das Reißverschlusssystem, bei dem sich Frauen und Männer abwechseln, nicht eingehalten wird.

Auch bei der FPÖ erstellt der Bundesparteivorstand die Kandidatenlisten für die Nationalratswahl auf Bundesebene. Dem Gremium gehören 37 Mitglieder, unter anderem der Obmann, seine Stellvertreter, die Klubobleute und die Landesparteiobmänner an. Die Listen auf Landesebene müssen im Einvernehmen mit der Landespartei erstellt werden, wobei der Bundesparteivorstand die vorgeschlagenen Personen streichen oder umreihen kann.

Am meisten Einfluss hat der Obmann beim Team Stronach. Der Vorstand bestimmt die Kandidatenlisten, und der besteht aus Frank Stronach, seinem Stellvertreter und dem Finanzreferenten – der wird allerdings ebenfalls vom Obmann ernannt. (APA, koli, 16.5.2017)