London – Die EU-Europaminister werden am kommenden Montag bei einem Sonderrat in Brüssel das Verhandlungsmandat für die Brexit-Gespräche mit Großbritannien beschließen. Formal wird damit auch die EU-Kommission und ihr Chefunterhändler Michel Barnier als Verhandlungsführer bestätigt.

Grundlage ist eine Empfehlung der EU-Kommission vom 3. Mai, nachdem zuvor bereits der EU-Gipfel der 27 verbleibenden Staaten die Verhandlungsleitlinien angenommen hat. Die am Montag anzunehmenden Verhandlungsrichtlinien gelten nur für die erste Phase der Verhandlungen, das heißt für das Scheidungsverfahren nach Artikel 50 des EU-Vertrags.

Die EU will erst später feststellen, ob die Bedingungen für Gespräche mit London über ein künftiges Freihandelsabkommen und für Übergangsbestimmungen erfüllt sind. Konkret will die EU vorher folgende Fragen geklärt wissen: Die Rechte der in Großbritannien lebenden EU-Bürger in Hinblick auf Zugang zu Gesundheitsleistungen und Sozialversicherungen sowie Anerkennung der Pensionen.

Weiters muss mit Großbritannien eine Regelung über die Finanzverbindlichkeiten getroffen werden. Nach Medienberichten will die EU rund 100 Mrd. Euro von London im Zuge des EU-Austritts verlangen. Auch das künftige Grenzregime zwischen Nordirland und Irland ist ein Schwerpunkt der ersten Verhandlungsphase wollen doch beide Seiten eine "harte Grenze" mit Waren- und Personenkontrollen vermeiden.

Bei dem Sonderrat soll auch eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe eingesetzt werden, welche die EU-Staaten in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Brexit unterstützen wird.

Vor dem Hintergrund der aktuellen innenpolitischen Entwicklung ist noch unklar, ob Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) an dem Brexit-Rat in Brüssel teilnehmen oder auf Botschafterebene vertreten wird. (APA, 15.5.2017)