Wien – Christoph S. ist noch keine 16, sieht älter aus, wohnt bei Pflegeeltern und hat ein Kind. Im Juli 2015 hatte er vor allem eine schlechte Idee. Er ging mit seinem Cousin in Niederösterreich spazieren und hielt ein Feuerzeug an eine Strohtriste. Die Folge war eine Feuersbrunst: Feld und Bäume brannten ab, der Asphalt auf einem Güterweg schmolz, erst einen knappen Meter vor einem Haus konnten die Flammen aufgehalten werden.

Schon am ersten Verhandlungstag war der Teenager vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Norbert Gerstberger geständig. S.s Einstellung zum Tatzeitpunkt, als er gerade 14 Jahre alt war: "Ich denke nicht, ich handle", erzählte er damals Gerstberger.

Der ein psychiatrisches Gutachten einholen ließ. Die Diagnose: Der unbescholtene junge Mann ist zurechnungsfähig, leidet aber an einer "Störung des Sozialverhaltens" und hat emotionale Probleme.

Verweigert Betreuungsangebote

Eine Einschätzung, die sein Betreuer vom Wiener Jugendamt teilt. Nur: "Er nimmt keine Betreuungsangebote an", erzählt er dem Senat. "Wir haben schon öfter mit ihm über eine Therapie gesprochen, aber er will nicht freiwillig in Behandlung."

Gerstberger fragt den Angeklagten, ob er eine gerichtliche Weisung zur Psychotherapie akzeptieren würde. Die Antwort: "Nein." – "Schauen Sie, wollen Sie wirklich lieber ins Gefängnis, als eine Therapie machen?" – "Wenn es sein muss", bleibt S. bockig.

Der Senat beweist Fingerspitzengefühl. Bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren verurteilt er den Jugendlichen rechtskräftig zu zehn Monaten bedingt. Dazu kommt Bewährungshilfe – und die Therapieweisung. "Sie müssen erst in einem halben Jahr nachweisen, dass Sie die begonnen haben. Also, sprechen Sie mit Ihren Betreuern und überlegen Sie es sich nochmals. Sonst kann es passieren, dass Sie wirklich in Haft müssen", gibt ihm Gerstberger noch mit auf den Weg. (Michael Möseneder, 29.5.2017)